Frage an Christine Haderthauer von Johann G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Haderthauer,
wiederholt wurde Ihnen kritisch und berechtigte Fragen zur Unterbringung des unschuldigen Herrn Gustl Mollath gestellt, die Sie nicht konkret, nicht aus r e i c h e n d , sondern ausweichend und allgemein beantwortet haben.
Fragen:
1. Sind Sie nicht informiert, dass die nächtlichen Zimmerkontrollen bei Herrn Mollath im Zimmer durch Ausleuchten und nicht wie von Ihnen behauptet durch das Kontrollfenster in der Tür erfolgen?
2: Werden Sie überhaupt konkret und wahrhaftig über die Unterbringungsbedingungen von Herrn
Mollath von dem nach Ihnen hauptverantwortlichen Bezirkstagspräsidenten, Herrn Dr. Denzler
informiert?
3. Haben Sie Ihrer Verantwortung entsprochen nach einer völlig unverhältnismäßig langen Unter-
bringungszeit sich konkret über die Unterbringungsbedingungen von Herrn Mollath und aller in der Forensik Untergebrachten p e r s ö n l i c h zu überzeugen, wie Sie dies vorkurzem in Asylbewerberheim realisiert haben?
4. Weshalb werden schlafraubende Kontrollen nicht auf Ihre Anordnung als Ministerin in Abstimmung mit Herrrn Dr. Denzler, dem Leiter des BKH und Dr. Leipziger nicht umgehend eingestellt, da Herr Mollath e i n d e u t i g n i c h t suizidgefährdet ist?
5. Setzen Sie sich als Ministerin persönlich dafür ein, dass die Unterbringungsbedingungen d i f f e r e n z i e r t , konstruktiv nach den jeweiligen i n d i v i d u e l l e n Gegebenheiten des Untergebrachten (psych.Verfassung, Führung, Fremdgefährdung etc.) geregelt werden?
6. Existieren entsprechende Ausführungsbestimmungen Ihres Ministeriums, um eine humane und nicht destruktive Forensik zu gewährleisten und auch kontrollieren zu können?
Ich hoffe und ersuche Sie um eine konkrete, adäquate Antwort angesichts des schwerwiegenden existenziellen Leids und Unrechts, das Herrn Mollath angetan wurde.
Sehr geehrter Herr Gura,
gerne beantworte ich Ihre weiteren Fragen. Allerdings bitte ich um Verständnis, dass ich auf Fragen konkret zur Unterbringungssituation des Herrn M. aus Gründen des Persönlichkeitsrechts nicht eingehen kann.
Meine Ausführungen zur Praxis der Zimmerkontrollen im bayerischen Maßregelvollzug haben sich daher nicht ausschließlich auf das Bezirkskrankenhaus Bayreuth, sondern auf alle Maßregelvollzugskrankenhäuser in Bayern bezogen. In einigen dieser Krankenhäuser erfolgen die Zimmerkontrollen auch durch Sichtfenster in den Zimmertüren.
Die Aufsicht obliegt dem Kommunalunternehmen Kliniken und Heime des Bezirks Oberfranken, das das bayerische Sozialministerium als Fachaufsichtsbehörde über den dortigen Maßregelvollzug informiert. Im Übrigen haben auch unabhängige Besuchskommissionen diese Einrichtungen in regelmäßigen Abständen unangemeldet zu prüfen.
Das bayerische Sozialministerium, kann als Aufsichtsbehörde den Trägern der Maßregelvollzugskrankenhäuser Weisungen erteilen, wenn diese rechtswidrig handeln, was aufgrund einer Überprüfung nach Auffassung des bayerischen Sozialministeriums in dem von Ihnen geschilderten Fall nicht gegeben ist. Jedoch steht es jeder im Maßregelvollzug untergebrachten Person frei, die von den Maßregelvollzugskrankenhäusern getroffenen Maßnahmen auch gerichtlich überprüfen zu lassen.
Das Recht der im Maßregelvollzug untergebrachten Personen auf differenzierte und individuelle Behandlung und Unterbringung ergibt sich bereits aus den gesetzlichen Vorschriften. Zur Unterstützung der Maßregelvollzugskrankenhäuser hat das bayerische Sozialministerium Vollzugshinweise erlassen, die auch Belange der Unterbringungsbedingungen betreffen.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Haderthauer