Frage an Christine Haderthauer von Klaus F. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Haderthauer,
in Ihrer Antwort an Herrn Kämpfe vom 23.09.2008 schreiben Sie, dass der Bayerische Landtag für eine Kritik an Bundessozialministerium und die Deutsche Rentenversicherung
nicht zuständig sei. Beide Behörden mißbrauchen das Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) aus dem Jahr 1991 durch eine eigenwillige Rechtsauslegung. Der Bundesrat musste dem RÜG zustimmen, bevor es der Bundestag verabschieden konnte.
Der Freistaat Bayern hat also direkt an der Gesetzgebung mitgewirkt und steht somit in der Pflicht seinen Bürgern gegenüber! Empfehlen Sie doch bitte den bayrischen Vertretern in der Länderkammer die Bundesratsdrucksache 197/91. Dort steht auf S.113 Punkt 4. , dass bei der Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatzversorgungssystemen der DDR eine Gleichbehandlung mit Übersiedlern, die in der Vergangenheit die DDR verlassen mussten und nunmehr Leistungen allein auf der Grundlage des FRG erhalten, erreicht werden soll. Das wurde dann auch wirklich so gehandhabt. Dass aber im gleichen Atemzug den Übersiedlern die FRG-Anwartschaften zu löschen sind (und das heimlich!), steht in keinem Gesetz geschrieben.
Meinen Sie nicht, dass sich der Freistaat Bayern doch um das von Herrn Kämpfe genannte Problem kümmern sollte?
Die CSU-Landesgruppe hat schon viele Anfragen zu diesem Thema auf dem Tisch.
Wären Sie bereit, die Regierungsvertreter des Freistaates Bayern im Bundesrat zu bitten, sich mit der mißbräuchlichen Anwendung des RÜG auseinanserzusetzen?
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Fiedler