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Christine Haderthauer
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Frage von Erwin Dr. K. •

Frage an Christine Haderthauer von Erwin Dr. K. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Haderthauer,

die Auswirkungen des Klimawandels sind auch in Bayern nicht mehr zu übersehen (Hochwasser, Sturmschäden). Zudem ist wissenschaftlich mit höchster Wahrscheinlichkeit nachgewiesen, dass Klimawandel anthropogenen Ursprungs ist. Der renommierte Jurist Herr Prof. Dr. Wilhelm Kahl, Universität Bayreuth hat eine Machbarkeitsstudie erstellt, aus der hervorgeht, dass das Klima als natürliche Lebensgrundlage geschützt werden und dieser Schutz Verfassungsrang erhalten müsste.

Wie stehen Sie zur Verankerung des Klimaschutzes und des Vorrangs Erneuerbarer Energien in der Bayerischen Verfassung? Würden Sie eine entsprechende Verfassungsänderung politisch unterstützen?

Mit herzlichem Dank voraus für die Beantwortung dieser Fragen und mit freundlichen Grüßen

Erwin Knapek

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Knapek,

vielen Dank für Ihre Frage. Auch mir ist bewusst, dass der Kampf gegen den Klimawandel eine der großen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts ist. Dieses Problem muss vor allem auch auf internationaler Ebene angegangen werden. Aber Bayern geht seit langem mit sehr gutem Beispiel voran. Wir sind das Land in Deutschland mit dem geringsten CO2-Ausstoß. Dafür gibt es zwei Ursachen: 1. Wir haben den höchsten Anteil an regenerativen Energien. 2. Wir erzeugen über 60 Prozent unseres Stroms durch Kernenergie. Den Anteil regenerativer Energien werden wir weiter ausbauen, wir halten aber auch an der Kernenergie als Übergangstechnologie fest.

Ich halte aber nichts davon, den Klimaschutz eigens in der Bayerischen Verfassung zu verankern. Schließlich ist der Schutz der Umwelt und der natürlich Lebensgrundlagen bereits in Artikel 141 verankert:

"Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist, auch eingedenk der Verantwortung für die kommenden Generationen, der besonderen Fürsorge jedes einzelnen und der staatlichen Gemeinschaft anvertraut. Mit Naturgütern ist schonend und sparsam umzugehen. Es gehört auch zu den vorrangigen Aufgaben von Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Boden, Wasser und Luft als natürliche Lebensgrundlagen zu schützen, eingetretene Schäden möglichst zu beheben oder auszugleichen und auf möglichst sparsamen Umgang mit Energie zu achten, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten und dauerhaft zu verbessern, den Wald wegen seiner besonderen Bedeutung für den Naturhaushalt zu schützen und eingetretene Schäden möglichst zu beheben oder auszugleichen, die heimischen Tier- und Pflanzenarten und ihre notwendigen Lebensräume sowie kennzeichnende Orts- und Landschaftsbilder zu schonen und zu erhalten."

Dem ist glaube ich nichts hinzuzufügen.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Haderthauer, MdL