Frage an Christine Haderthauer von Stefan B. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrte Frau Haderthauer,
in Ihrer Antwort an Herrn Höß gehen Sie auch auf die Frage der Arbeitszeiten der Beamten ein. Bei der Erhöhung der Arbeitszeit von 40 auf 42 Stunden wurde versprochen, das dies wieder rückgängig gemacht wird, wenn denn genügend Geld im Haushalt vorhanden ist.
Die Steuereinnahmen sind derzeit stark gestiegen - ich stelle ihnen die Frage, ob die CSU hier auch ihre einstigen Versprechen einhält.
Zudem war dies nicht die einzige (in)direkte Lohnkürzung. Ich würde gerne von Ihnen wissen, welche der nachfolgenden Lohnkürzungen Sie bei entsprechend vorhandenen Finanzmitteln wieder rückgängig machen werden:
1. Verlängerung der Arbeitszeit auf 42 Stunden
2. Streichung des Urlaubsgeldes
3. Kürzung des Weihnachtsgeldes
4. Streichung des Essensgeldzuschusses (obgleich es nicht viel war - es wurde gestrichen)
5. Streichung der AZV-Tage (somit effektiv 2 Urlaubstage weniger im Jahr)
6. Kürzung bzw. Streichung der Ballungsraumzulagen
Bei den Beamten zu sparen ist natürlich ggü. der restlichen Bevölkerung sehr populär. Allerdings kann ich nicht völlige Flexibilität erwarten (Beamte werden in ganz Bayern versetzt - junge Lehrer z.B. von Unterfranken nach München, gleiches gilt für Polizisten etc.), weniger Leute einstellen, Bezüge kürzen (siehe Nr. 1-6), keinen Inflationsausgleich oder adäquaten Ausgleich für hohe Lebenskosten in den Ballungsraum schaffen und gleichzeitig eine euphorisch hohe Motivation und Zufriedenheit erwarten.
Viele Punkte des angesprochenen neuen Dienstrechtes klingen erst einmal gut - wie die konkrete Umsetzung aussehen soll wird darin aber nicht beschrieben.
Zwischen den Zeilen lese ich, dass weiterhin eher eine Abiturnote oder Lehrgangsnote der Nachweis für die "Qualifikation" eines Beamten sein werden, als dessen soziale Kompetenz und Arbeitsleistung. Besoldungsstufen wird es wie zuvor geben - nur dass man jetzt nicht mehr offiziell von mittlerer, gehob. und höheren Dienst spricht. Worin liegt darin ihrer Meinung nach der Vorteil?
Sehr geehrter Herr Bauer,
zur Arbeitszeit der Beamten habe ich mich nicht nur in meiner Antwort an Herrn Höß, sondern auch in meiner Antwort an Herrn Weiß geäußert.
Beamte haben gegenüber Angestellten Nachteile, die Sie ja benennen, sie haben aber auch Vorteile (Unkündbarkeit, Beihilfe, Altersversorgung).
Für die meisten Beamten scheinen die Vorteile zu überwiegen, denn andernfalls hätten wohl schon viele den Übertritt in ein Angestelltenverhältnis forciert.
Zum Thema Dienstrecht: Die Eckpunkte sind das Ergebnis eines ausführlichen Dialogs, der seit Ende 2006 in erster Linie mit den Beamtenverbänden, insbesondere der Spitzenorganisation BBB, den Gewerkschaften und Personalvertretungen geführt wurde. Im Interesse eines möglichst großen Konsenses wurden die Interessenvertreter der Beamtinnen und Beamten vor der Formulierung der Eckpunkte intensiv eingebunden. Bei den Eckpunkten für das neue Dienstrecht handelt es sich lediglich um den Rahmen und das Gerüst für den anstehenden Gesetzgebungsprozess im Beamtenrecht. Derzeit sind noch Detailfragen offen, in einigen Punkten besteht sicher noch Diskussionsbedarf. Die von Ihnen angesprochenen Einzelfragen werden dabei breiten Raum einnehmen. Vergleicht man jedoch die Eckpunkte für das neue Dienstrecht in Bayern mit den derzeitigen dienstrechtlichen Vorhaben auf Bundesebene und denen anderer Länder, so wird deutlich, dass Bayern mit den Eckpunkten den Grundstein für ein modernes, zukunftsfestes und wegweisendes Dienstrecht legt.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Haderthauer, MdL
CSU-Generalsekretärin