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Christine Haderthauer
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Frage von Thomas U. •

Frage an Christine Haderthauer von Thomas U. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrte Frau Haderthauer,

ist es nicht rechtswidrig, daß ungefragt Getaufte - und das sind ca. 99% der getauften Katholiken - den Kirchenaustritt mit 31.- € bezahlen müssen? Davon ausgegangen, daß diese Kosten in den Standesämtern tatsächlich entstehen, sollten sie doch vom Unternehmen mit der raffiniertesten Mitgliederpolitik, der katholischen Kirche, getragen werden. Zudem ist ja die Taufe Unmündiger, auch wenn ein Pate für ihn spricht, ein Verstoß gegen das Grundrecht der Religionsfreiheit!

Würden Sie für eine entsprechende Änderung eintreten?

Thomas Unger

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Unger,

Ihrer Frage entnehme ich eine latente Kirchenfeindlichkeit. So sprechen Sie von "raffiniertester Mitgliederpolitik" - diese Wortwahl erscheint mir im Umgang mit den Kirchen völlig unangemessen. Die christlichen Kirchen leisten enorm viel für unsere Gesellschaft - im sozialen Bereich, in der Erziehung, in der Alten- und Krankenpflege usw. Deshalb hält Bayern auch uneingeschränkt am Konkordat fest. Teil des Rechtsverhältnisses Staat-Kirche ist es, dass der Staat bestimmte Aufgaben für die Kirchen mit übernimmt. Da ein Kirchenaustritt mit Verwaltungsaufwand verbunden ist, halte ich eine entsprechende Gebühr dafür für vertretbar. Ihre Frage zur Taufe beantworte ich nicht, da sie nichts mit Politik zu tun hat.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Haderthauer
CSU-Generalsekretärin