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Christine Haderthauer
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Frage von Götz K. •

Frage an Christine Haderthauer von Götz K. bezüglich Gesundheit

Ich spreche Sie als Zuständige für das Thema "Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz" an: Wie die Bundestagsdrucksache 17/10229 (Juli 2012) zeigte, missachten etwa 80% der Unternehmen in Deutschland ihre Pflicht, psychische Belastungen in den Arbeitsschutz einzubeziehen. Die Drucksache erhellt auch einen Grund dafür: Die Gewerbeaufsicht ist überfordert. Es ist darum schon ein Problem, wenn technische Aufsichtspersonen nach gerade mal etwa fünftägiger Weiterbildung und oberflächlicher Prüfung in einem Betrieb einen fehlenden Einbezug Belastungen in den Arbeitsschutz nicht bemerken und deswegen auch nicht beanstanden. Der Betrieb selbst verkauft das dann schon als "compliance".

Richtig absurd wird es, wenn Maßnahmen des Betriebes, mit denen eine seit spätestens 2004 fehlende Konformität mit den Regeln des Arbeitsschutzes erst erreicht werden soll, in Bayern vorauseilend als "best practices" gelobt werden. Denn solange das Ziel (z.B. ein mitbestimmter und auditierbarer Einbezug psychischer Belastungen in die vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz) nicht erreicht ist, begeht das Unternehmen ja mindestens noch eine Ordnungswidrigkeit. Das können ja wohl keine besten Praktiken sein!

Einerseits kann Lob motivieren. Andererseits gefährdet ein vorschnelles Lob die zu schützende Gesundheit der Arbeitnehmer, denn die positive Bewertung erzeugt eine trügerische Sicherheit. Es darf z.B. nicht passieren, dass ein Betrieb gelobt wird, in dem parallel zu Verbesserungsmaßnahmen immer noch falsch mit Überlastungsanzeigen der Mitarbeiter umgegangen wird: Anstelle den Arbeitsschutz einzuschalten und die Gefährdungsbeurteilung mitbestimmt zu überprüfen, wird den Mitarbeitern ein Abstufung in eine niedrigere Tarifgruppe "angeboten". Frau Haderthauer, wie werden sie in Bayern solch voreiliges Lob in Zukunft verhindern?

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Antwort ausstehend von Christine Haderthauer
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