Frage an Christine Haderthauer von Rudolf R. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Hadertauer,
warum werden jemandem, der den Bezug von Arbeitslosengeld I durch Pflegezeit unterbricht, die Leistungen zu den Sozialkassen bzw. der Zuschuß dazu verweigert, wohingegen jemandem der die Pflegezeit aus einem Arbeitsverhältnis heraus nimmt, diese Leistungen gewäh werden?
Mit freundlichen Grüßen aus Passau
Rudolf Rothe
Sehr geehrter Herr Rothe,
Ihre Anfrage zur Krankenversicherung, insbesondere im Falle einer Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses bzw. der Arbeitslosigkeit aufgrund der Übernahme einer Pflegetätigkeit, ist bundesgesetzlich geregelt. Da ich Mitglied des Bayerischen Landtags bin, darf ich Sie bitten, sich mit Ihrer Frage an eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten des Deutschen Bundestags zu wenden. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Mit freundlichen Grüßen
Christine Haderthauer