Frage an Christine Haderthauer von Ludwig T. bezüglich Gesundheit
1. Warum bekommen Personen die schon seit mehreren Jahren eine private Pflegever-
sicherung besitzen und Beiträge bezahlen, die staatliche Förderung (Zuschuß) nicht?
2. Was müssen diese bestehenden Verträge für Bedingungen erfüllen um förderfähig
zu sein?
3. Es wäre doch eine große Ungerechtigkeit aller Vertragsinhaber gegenüber, die schon
vor Jahren freiwillig vorgesorgt haben, wenn es hier keinen Bestandsschutz geben würde.
Sehr geehrter Herr Thoma,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die staatliche Förderung (sog. Pflegevorsorgezulage) wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt (vgl. § 127 SGB XI). So benennt z.B. § 127 Abs. 1 SGB XI als Voraussetzung einen monatlichen Mindestbeitrag des Versicherten in Höhe von 10 Euro, um sicherzustellen, dass die abgesicherte Leistung ein gewisses Mindestniveau umfasst und staatliche Förderung und Eigenleistung in einem angemessenen Verhältnis stehen. § 127 Abs. 2 SGB XI beschreibt die Voraussetzungen, die die Pflege-Zusatzversicherung für die staatliche Förderung erfüllen muss, z.B. Kontrahierungszwang (keine Gesundheitsprüfung), Verbot von Risikozuschlägen und Leistungsausschlüssen oder Begrenzung der Wartezeit auf höchstens fünf Jahre. Mit diesen an die Versicherungsunternehmen gerichteten Vorgaben soll sichergestellt werden, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger, insbesondere auch älteren Menschen mit gesundheitlichen Problemen, die Förderung in Anspruch nehmen können.
Jede Bürgerin und jeder Bürger, dessen private Pflege-Zusatzversicherung die Voraussetzungen des § 127 SGB XI erfüllt, erhält die staatliche Förderung - unabhängig davon, ob es sich um eine bereits seit mehreren Jahren abgeschlossene Versicherung handelt oder nicht.
Zu Ihrer 2. Frage: Es können auch, wie oben ausgeführt, bereits bestehende Pflege-Zusatzversicherungen gefördert werden, wenn sie die in § 127 Abs. 2 SGB XI genannten Voraussetzungen erfüllen.
Selbstverständlich bleiben bereits abgeschlossene Verträge wirksam. Falls keine staatliche Förderung erfolgen kann, bleibt es dem Versicherungsnehmer jedoch unbenommen, neben seiner bisherigen Pflege-Zusatzversicherung einen geförderten Tarif abzuschließen.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Haderthauer