Frage an Christine Haderthauer von Dolly R. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Haderthausen
auf die Frage von Herrn Gura vom 28.03.13 betreffs Forensik Klinikum Bayreuth:
"6. Existieren entsprechende Ausführungsbestimmungen Ihres Ministeriums, um eine humane und nicht destruktive Forensik zu gewährleisten und auch kontrollieren zu können?"
antworteten sie
"...Die Aufsicht obliegt dem Kommunalunternehmen Kliniken und Heime des Bezirks Oberfranken, das das bayerische Sozialministerium als Fachaufsichtsbehörde über den dortigen Maßregelvollzug informiert. Im Übrigen haben auch unabhängige Besuchskommissionen diese Einrichtungen in regelmäßigen Abständen unangemeldet zu prüfen."
Das führt mich zu folgenden Fragen:
Verstehe ich das richtig, dass das Kommunalunternehmen Kliniken die Aufsicht über die Bedingungen in ihren eigenen Kliniken hat? In welchen Abständen prüft die unabhängige Besuchskomission die Einrichtungen? Wann wurde die Forensik in Bayreuth zum letzten Mal von der unabhängigen Besuchskomission kontrolliert? In welcher Form besteht für die Patienten eine Möglichkeit, der unabhängigen Besuchskomission Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen? Wann darf ich mit einer Antwort auf meine Frage vom 02.04.2013, die ebenfalls das Klinikum Bayreuth betraf, rechnen?
( www.abgeordnetenwatch.de/christine_haderthauer-512-11219.html )
Vorab Dank für eine Antwort
D. Reichert
Sehr geehrte Frau Reichert,
der Vollzug der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB und in der Entziehungsanstalt nach § 64 StGB (psychiatrischer Maßregelvollzug) ist in Bayern den Bezirken übertragen, die diese Aufgabe auf ihre Kommunalunternehmen delegieren können, so wie dies der Bezirk Oberfranken auf sein Kommunalunternehmen Kliniken und Heime des Bezirks Oberfranken getan hat. Die Bezirke bzw. deren Kommunalunternehmen tragen die Verantwortung für den gesamten Vollzug und haben deshalb auch in eigener Zuständigkeit über alle im Rahmen des Vollzugs durch ihre Krankenhäuser zu treffenden Maßnahmen zu entscheiden und darüber Aufsicht zu führen. Das Sozialministerium ist Fachaufsichtsbehörde, die wiederum über die Träger des Maßregelvollzugs, also die Bezirke oder deren Unternehmen die Aufsicht führt.
Gemäß den Vorgaben im Bayerischen Unterbringungsgesetz (UnterbG) sollen die Maßregelvollzugseinrichtungen von den unabhängigen Besuchskommissionen mindestens alle zwei Jahre einmal besucht und dahingehend überprüft werden, ob die Rechte der dort Untergebrachten gewahrt werden. Dabei ist den Untergebrachten Gelegenheit zu geben, persönlich ihre Wünsche und Beschwerden vorzutragen - oder wenn von der Patientin oder vom Patienten gewünscht - ihre Anliegen schriftlich zu äußern (Art 28 in Verbindung mit Art 21 UnterbrG). Darüber hinaus haben die Untergebrachten jederzeit die Möglichkeit, sich zudem schriftlich an die Besuchskommissionen, an den Bayerischen Landtag (Petitionsrecht nach Art. 115 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung) oder an das Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen zu wenden.
Das Bezirkskrankenhaus Bayreuth ist letztmals am 27. Februar 2012 von der unabhängigen Besuchskommission besucht und besichtigt worden. Dem Bericht der Kommission zu diesem Besuch ist zu entnehmen, dass die Besichtigung keine Anhaltspunkte für Verfahrensverstöße ergeben hat und die Rechte der dort Untergebrachten gewahrt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Haderthauer