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Christine Haderthauer
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Frage von Peter E. •

Frage an Christine Haderthauer von Peter E. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Haderthauer

Folgender Artikel bewegt mich zu meinen Fragen.
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/csu-ministerin-zu-wenig-leidensdruck-bei-hartz-iv-29083.php

Ist es redlich von ihnen Ministerin einer Partei die sich christlich sozial nennt, weitere Verschärfungen gegen ALG 2 Empfänger zu fordern?

"Die Gesellschaft kann sich das Motto, ´wer arbeitet ist doof´ nicht gefallen lassen."

Warum wollen sie das Pferd von hinten aufzäumen, wieso sorgen sie nicht dafür das Arbeit dadurch attraktiver wird indem Mindestlöhne festgelegt werden, von denen jeder leben kann, und nicht mehr vom Jobcenter abhängig ist?

Warum ignorieren sie scheinbar, es echte Vollbeschäftigung aktuell nicht geben kann. (Von Boomregionen abgesehen) Sollten man sich im Übrigen nicht erst einmal um die Vermittlung derer kümmern, die arbeiten wollen, anstatt diejenigen zu drangsalieren, die offensichtlich nicht arbeiten wollen.

"Wer aber den Arbeitsplatz annimmt und nach zwei Wochen wieder ausgestellt wird,
weil er unpünktlich und mit ihm nichts anzufangen ist, kann nicht mit Sanktionen belegt werden".

Das stimmt so nicht, wer Unpünktlich ist und deswegen wieder „ausgestellt“ wird liegt arbeitsrechtlich eine verhaltensbasierte Kündigung vor, wo es schon heute möglich ist, das der Empfänger leistungsrechtliche Nachteile mit dem Jobcenter bekommt.

Andererseits mangelnde Fähigkeiten berechtigen nicht zu Sanktionen, denn dann könnten sie auch von einem Bauarbeiter verlangen, dass er als Arzt tätig wird. Zumal es eigentlich jedem Arbeitgeber gelegen sein sollte, nur motivierte und nicht vom Jobcenter „zugeführte“ Mitarbeiter zu beschäftigen.

Die Frage wäre hier zu stellen, was veranlasst sie zu derartigen Attacken?
Wäre es nicht sinnvoller auf Passgenaue Vermittlungen zu setzen?
Bitte bedenken sie hierbei, dass fast 50 Prozent der Leistungen in Hartz4 keine direkten Geldleistungen sind, sondern der Verwaltung, Maßnahmen u.a. zufließen.

Mit freundlichen Grüßen
P.E.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Erner,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage, in der Sie sich zu einem Artikel aus dem Jahre 2011 äußern, der auch Aussagen von mir enthält. Meine Äußerungen von damals haben nicht an Aktualität verloren.
Zu Ihren Fragen und Ihrer Kritik:

Kann jemand sein Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten, weil er z. B. keine Arbeit findet, kann er selbstverständlich mit der Unterstützung der Gemeinschaft rechnen. Im Gegenzug muss er jedoch alles unternehmen, um seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Das ist das Prinzip von Fördern und Fordern. Weigert sich jemand, zur Sicherung seiner Existenz seinen Beitrag zu leisten, ist er zu sanktionieren, sind seine Sozialleistungen zu kürzen.

Auch ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn, wie er von Ihnen gefordert wird, könnte aufstockende Fürsorgeleistungen niemals ersetzen. Gerade für kinderreiche Familien und Alleinerziehende stellt ein Mindestlohn keinen Ausweg aus dem Transferleistungsbezug dar. Was im Einzelfall zum Leben erforderlich ist, hängt von Umständen ab, wie z. B. der Anzahl der Familienmitglieder, die im Lohnfindungssystem keine oder nur eine untergeordnete Rolle spielen können. Eine öffentliche Fürsorgeleistung, die sich am Maßstab des individuellen Bedarfs orientiert und zur Aufstockung ungedeckter Bedarfe führt, ist deshalb auch in Zukunft unverzichtbar. Erwerbslohn und öffentliche Unterstützung müssen sich auch weiterhin zu einem die Existenz sichernden Mindesteinkommen zusammenfügen, damit derjenige, der arbeitet, mehr hat, als derjenige, der nicht arbeitet.

Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass Ihre Aussage, 50 % der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) seien keine Geldleistungen, sondern würden der Verwaltung und Maßnahmen zufließen, unrichtig ist. Im Jahre 2012 haben der Bund und die Kommunen rd. 27 Mrd. Euro als Geldleistungen an erwerbsfähige Leistungsberechtigte ausgereicht. Daneben konnten die Jobcenter rd. 4,4 Mrd. Euro für Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung der Leistungsberechtigten ausgeben. Der Verwaltung standen ca. 4,0 Mrd. Euro für den Vollzug des Gesetzes zur Verfügung. Der Anteil der Geldleistungen an den Gesamtausgaben lag demnach bei 76 %.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Haderthauer