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Christine Haderthauer
CSU
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Frage von Johann G. •

Frage an Christine Haderthauer von Johann G. bezüglich Soziale Sicherung

Neben der bayerischen Justiz, der Justizministerin tragen Sie die in der Frage der Unterbringung die Gesamtverantwortung. Die bayerische Forensik untersteht Ihrer Verantwortung.
Frage 1: Weshalb gibt es noch immer keine ausreichende gesetzliche Grundlage für einen so existenziellen Eingriff "Einweisung in die Forensik, in die überwiegend Mörder, Schwerst- kriminelle untergebracht werden, jedoch sehr oft auch unschuldige, harmlose Bürger ?
Frage 2: Wie Sie wissen, sind die angeblichen Straftaten von Herrn Mollath nicht bewiesen, das Gutachten inkompetent, das ganze Vorgehen gegen Herrn Mollath völlig unverhältnis- mäßig und es wird sich spätestens durch die Verfassungsbeschwerde die Verfassungswidrigkeit bestätigt werden!

Frage 3: Herr Mollath war wegen angeblicher Gemeingefährlichkeit in der Hochsicherheitsforensik Straubing. Ihm wird also direkt oder indirekt nicht nur gemeingefährlichkeit sondern ein Hochsicherheitsrisiko unterstellt. Wie konnte Sie diese Unterbringung zu lassen?

Frage/dringendes Anliegen : Wenn wir Sie ersuchen dürfen umgehend dafür zu sorgen : dass die Unterbringungsbedingungen für Herrn Mollath und alle Anderen Menschen korrekt, menschlich und konstruktiv im Sinne des Unterbringungsgesetzes gestaltet werden und schikanöse, willkürliche Maßnahmen ,wie unnötige zimmerrazzien, dreimaliges Lichtanmachen und Bedingungen die zum Schlafentzug führen abgestellt werden und der Chefarzt dafür zur Verantwortung gezogen wird.
Sehr geehrte Frau Haderthauer, Sie haben langjährige Erfahrungen im Leben, der Politk und sind mit einem Psychiater verheiratet. Sie haben also Durchblick und hoffentlich auch das Ver- antwortungsgefühl und den Mut Herrn Gustl Mollath sofort zu helfen und der christlichen Aus- richtung der CSU auch in Wirklichkeit zu entsprechen ! Danke für Ihre Aufmerksamkeit und es wird zu erkennen sein, ob diese Wort Ihr Herz erreicht hat.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Gura,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 21. Januar 2013.

Im Hinblick auf die von Ihnen angesprochene Verantwortung für den Maßregelvollzug in Bayern erlaube ich mir den Hinweis, dass das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Fachaufsichtsbehörde über den Maßregelvollzug in Bayern ist. Mein Haus ist aus diesem Grund zuständig für die Art und Weise des Maßregelvollzugs, nicht aber für die gerichtliche Anordnung der Maßregeln zur Sicherung und Besserung nach den §§ 63, 64 StGB. Hierfür ist das Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zuständig.

Die Anordnung der Maßregeln zur Sicherung und Besserung erfolgt aufgrund der Rechtsgrundlage der §§ 61 ff. StGB, insbesondere der §§ 63 und 64 StGB. Ihre Ausführungen in Frage 1, dass es für den Maßregelvollzug „noch immer keine ausreichende gesetzliche Grundlage“ geben soll, sind aus diesem Grund nicht zutreffend. Die Frage, ob eine Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet wird, obliegt unabhängigen Gerichten, so dass der Bayerischen Staatsregierung jegliche Einflussnahme verwehrt ist.

Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich mich zu der Frage, ob die Anordnung des Maßregelvollzugs gegen Herrn Mollath rechtmäßig erfolgt ist oder nicht, nicht äußern kann, da diese Frage ausschließlich den Zuständigkeitsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz betrifft.

Die Entscheidung über die Frage, ob nach erfolgter Anordnung einer Maßregel der Besserung und Sicherung eine Unterbringung im BKH Straubing erfolgt, obliegt nach Art. 95 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze dem jeweiligen Bezirk als Träger des Maßregelvollzugs. Derartige Entscheidungen fallen ohne die Beteiligung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen.

Der Maßregelvollzug in Bayern erfolgt nach rechtsstaatlichen Grundsätzen und wird durch unabhängige Besuchskommissionen sowie dem Anti-Folterausschuss der Europäischen Kommission als unabhängigem Gremium regelmäßig überprüft. Schikanöse und willkürliche Maßnahmen, wie sie von Ihnen geschildert wurden, sind meinem Haus als Fachaufsichtsbehörde nicht bekannt und wurden auch bei den Kommissionsbesuchen nicht beanstandet.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Haderthauer