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Christine Haderthauer
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Frage von Doris L. •

Frage an Christine Haderthauer von Doris L. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Hadertauer,
oft ist die Rede von Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder. Wie lange müssen ältere Mütter noch auf die Durchsetzung warten? Der Regierung ist es recht, wenn es noch lange dauert, denn dann werden die betroffenen Mütter immer weniger.
Seit über einem Jahr warte ich nun darauf, da es am Anfang hieß, dass es die Renten für diese Zeiten ab 2013 geben soll.

Mit freundlichen Grüßen Doris Leuthold

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Leuthold,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18. Januar 2013. In Ihrer E-Mail greifen Sie die aktuelle Diskussion um die Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung auf. Nach geltendem Recht erhalten Mütter, die ihre Kinder vor 1992 geboren haben, nur ein Jahr Kindererziehungszeit pro Kind gutgeschrieben, während Müttern ab 1992 geborener Kinder drei Jahre pro Kind angerechnet werden. Diese Ungleichbehandlung wird derzeit verstärkt wahrgenommen und zu Recht kritisiert.

Nach hiesiger Auffassung muss daher dringend dafür gesorgt werden, dass Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern bei der Rentenhöhe besser gestellt werden. Sicherlich wäre es wünschenswert, allen Müttern, unabhängig vom Geburtsjahrgang der Kinder, jeweils drei Kindererziehungsjahre pro Kind anzurechnen. Verbesserungen in diesem Bereich erreichen aber - je nach konkreter Ausgestaltung - schnell erhebliche finanzielle Größenordnungen. Würde die gewünschte Anerkennung von Kindererziehungszeiten auf neue Rentenzugänge beschränkt, entstünden etwa Mehrkosten, die bis zum Jahr 2030 auf rund 7 Mrd. Euro aufwachsen würden. Würde auch der heutige Rentenbestand in die Leistungsverbesserung einbezogen, so lägen die Kosten sofort bei über 13 Mrd. Euro.

Auf ihrer Klausurtagung in Wildbad Kreuth vom 7. bis 9. Januar 2013 hat die CSU-Landes-gruppe im Deutschen Bundestag beschlossen: „Wir wollen die Schlechterstellung von Müttern beseitigen, deren Kinder vor 1992 geboren sind. Alle Rentnerinnen sollen künftig anstelle lediglich eines Jahres drei Jahre Kindererziehungszeiten angerechnet bekommen. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die betroffenen Mütter im Vergleich zu den heutigen Müttern benachteiligt sind. Als ihre Kinder klein waren, haben sie weitgehend allein die Erziehung schultern müssen. Damals gab es weder Kitas noch Ganztagsschulen.“

Der Koalitionsausschuss vom 31. Januar 2013 hat zur Rente eine hochrangig besetzte Arbeitsgruppe eingesetzt. Bis Ende Februar sollen Ergebnisse vorliegen. Es bleibt daher abzuwarten, welche Reformoption letzten Endes umgesetzt werden kann. Derzeit stehen die Chancen auf eine zumindest schrittweise Angleichung - auch für heutige Rentnerinnen und Rentner - immerhin günstiger als je zuvor.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Haderthauer