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Christine Haderthauer
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Frage von Renate F. •

Frage an Christine Haderthauer von Renate F. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Haderthauer,

am 10.12.2012 habe ich an die Poststelle@stmas.Bayern.de /wie in Ihrem Profil angegeben) geschrieben und um eine Stellungnahme zum Versicherungsaufsichtsgesetz (Sepa Gesetz) gebeten, bzw. hätte mich Ihre Einstellung dazu interessiert. In der Zwischenzeit wurde ja das Gesetz am 14.12.2012 abgelehnt. Die CSU hatte hierzu aber keine offizielle Meinung. Ich konnte keine Beiträge etc entdecken. Ihre o.g. Adresse für diverse Anliegen dient anscheinend zum Füllen des Papierkorbes. Hinweis auch das Schreiben an Herrn Dr. Söder blieb unbeantwortet. Sie sind beide Mitglieder des Bundesrates.

Frage: Finden Sie das richtig?

Frage: Ist Ihr Peronal so überlastet, dass eine Anfrage, die sehr viele Bundesbürger etwas angeht, so einfach ignoriert wird? Das hat nichts mit Überlastung zu tun, Termin bleibt Termin und das war eben der 14. Dez. 2012.

mfG

Renate Frank

Portrait von Christine Haderthauer
Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Frank,

vielen Dank für Ihre beiden Anfragen zur Gesetzesänderung zum Versicherungsaufsichtsgesetz. Gerne gebe ich Ihnen hierzu Rückmeldung zum aktuellen Sachstand:
Grundsätzlich liegt das SEPA-Begleitgesetz sowie das Versicherungsaufsichtsgesetz in der Zuständigkeit des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie. Der Bundesrat hat am 14. Dezember 2012 mit den Stimmen Bayerns aufgrund der im SEPA-Begleitgesetz vorgesehenen Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes den Vermittlungsausschuss angerufen, damit die vom Bundestag beschlossenen Änderungen überarbeitet werden, die die Auszahlungsbeiträge für Lebensversicherungen mindern können. Ziel der Überarbeitung soll sein, die in der aktuellen Niedrigzinsphase entstehenden Belastungen der Unternehmen zu bewältigen, ohne diese einseitig auf die Versicherten abzuwälzen.

Der Bundesrat führt zu seinem Beschluss weiterhin aus:
„Für den Bundesrat ist es nicht nachvollziehbar, dass der Rückgriff auf die Bewertungsreserven und die Trennung bei der Überschussbeteiligung die einzigen Mittel sein sollen, um die aktuellen Probleme der Versicherer zu lösen. Der Bundesrat erwartet, dass neben den Versicherungsnehmern, die sich vor dem Hintergrund der Kapitalmarktkrise nunmehr mit einer geringeren Beteiligung an den mit ihren Beiträgen geschaffenen Vermögenswerten zugunsten der langfristigen Finanzierbarkeit der Verträge begnügen müssten, auch die Unternehmen ihrerseits einen Beitrag leisten.“

Falls Sie detailliertere Rückfragen dazu haben, bitte ich Sie sich diesbzgl. an das zuständige Ministerium zu wenden. Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Christine Haderthauer