Frage an Christine Haderthauer von Carla H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrte Frau Haderthauer,
Ich habe eine Frage bezüglich des Rahmenbeschlusses der Europäischen Union 2009/299/JI des Rates vom 26. Februar 2009 zur Änderung der Rahmenbeschlüsse 2002/584/JI, 2005/214/JI, 2006/783/JI, 2008/909/JI und 2008/947/JI, zur Stärkung der Verfahrensrechte von Personen und zur Förderung der Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Entscheidungen, die im Anschluss an eine Verhandlung ergangen sind, zu der die betroffene Person nicht erschienen ist. Für ein Universitäts-Project soll ich untersuchen, wann,wie und wo dieser Rahmenbeschluss implementiert wurde. Nach viel Recherche jedoch kann ich dies leider nicht finden.
Ich wäre für weitere Informationen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen,
Carla Heimann
Sehr geehrte Frau Heimann,
vielen Dank für Ihre Frage vom 22. März 2012. Dazu kann ich Ihnen mitteilen, dass nach den im Bayerischen Staatsministerium der Justiz und Verbraucherschutz vorliegenden Erkenntnissen eine Umsetzung des vorbenannten Rahmenbeschlusses im nationalen Recht bislang nicht erfolgt ist. Die Vorbereitung der deutschen Umsetzungsgesetze ist nach Mitteilung des Bundesamtes für Justiz jedoch in Bearbeitung. Insoweit darf ich Sie auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums der Justiz verweisen und stelle anheim, weitergehende Informationen zum Stand der Umsetzung dort zu erfragen.
Hinsichtlich der übrigen Mitgliedsstaaten erfolgte eine Umsetzung des Rahmenbeschlusses Abwesenheitsentscheidungen nach Mitteilung des Bundesamtes für Justiz vom 16. Dezember 2011 bislang in Finnland und in den Niederlanden.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Haderthauer