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Christine Haderthauer
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Frage von Johannes B. •

Frage an Christine Haderthauer von Johannes B. bezüglich Jugend

Sehr geehrte Frau Haderthauer!

Wir werden vermutlich für unseren Sohn das geplante Betreuungsgeld bekommen. Trotzdem verstehe ich den gesellschaftlichen Nutzen dieser Zahlung nicht. Laut sueddeutsche.de habe Sie heute gesagt, dass "Alle Eltern, egal ob und wie viel sie arbeiten, das Betreuungsgeld bekommen, wenn sie für ihr Kleinstkind eine Alternative zur Krippe organisieren."

Wenn ich Sie korrekt zitiert habe, geht es Ihnen also gar nicht darum, dass die Eltern für Ihre Kinder da sind, sondern dass die Kinder nur nicht in die Krippe gegeben werden sollen. Hierzu meine Fragen:

1.) Jede andere Alternative, also auch eine private Tagesmutter, ist dem entsprechend nützlicher als die Krippe. Geht Ihrer Meinung nach von den Krippen wohlmöglich eine Gefahr für die Kinder aus?
2.) Oder wollen Sie am Ende nur Geld sparen, da ein Krippenplatz deutlich teurer ist?

Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie konkret auf diese beiden Fragen antworten.

Mit freundlichen Grüßen,

Johannes Barre

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Barre,

gerne antworte ich auf Ihre Fragen zum Betreuungsgeld. Vorweg möchte ich festhalten: Eltern sollen sich möglichst frei entscheiden können zwischen Krippenplatz, Tagesmutter, familiennaher Bezugsperson oder persönlicher Betreuung. Aufgabe des Staates ist es, Eltern möglichst gute Rahmenbedingungen zu bieten, damit sie den Lebensentwurf wählen können, der am besten ihren Vorstellungen gerecht wird. Ob und in welchem Umfang die Eltern in den ersten Lebensjahren ihres Kindes jedoch erwerbstätig sind, muss ihnen selbst überlassen bleiben.

Aus Elternbefragungen wissen wir, dass etwa ein Drittel der Eltern für ihr unter dreijähriges Kind einen Krippenplatz wünscht. Umgekehrt möchten knapp zwei Drittel der Eltern die Betreuung in diesem sensiblen Alter anders organisieren. Deshalb muss es für Eltern mehr Alternativen geben als die staatlich organisierte aushäusige Gruppenbetreuung. Eltern, die die Betreuung ihres ein- oder zweijährigen Kindes selbst übernehmen oder privat organisieren wollen, sollen mit dem Betreuungsgeld künftig zusätzliche Gestaltungsspielräume erhalten.

Es geht also nicht um eine Bewertung der verschiedenen Betreuungsalternativen. Das Betreuungsgeld soll Eltern vielmehr unterstützen, Betreuungsart und Betreuungsumfang so zu wählen, wie es den Bedürfnissen des Kindes und der familiären Situation am besten entspricht. Forschungsbefunde weisen zwar darauf hin, dass ein zu früher und zu langer Krippenbesuch mit Risiken verbunden sein kann. Ob die Krippe einem Kind gut tut oder nicht, kann aber nicht pauschal beurteilt werden, denn jedes Kind ist anders. Eltern können dies in aller Regel am besten beurteilen.

Es geht auch nicht darum, Geld zu sparen. Unser Maßstab für den Ausbau der Krippenplätze ist der Bedarf der Eltern. Dies ist gesetzlich im Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz verankert. Die Kommunen haben einen Rechtsanspruch auf die staatliche Mitfinanzierung eines jeden einzelnen bedarfsnotwendigen Platzes. Zudem werden die Eltern ab 2013 für ihr einjähriges Kind einen einklagbaren Anspruch auf einen Krippenplatz haben. Eltern, die einen Krippenplatz wählen, sollen sich wohlfühlen mit ihrer Entscheidung.
Deshalb legen wir viel Wert auf die Qualität in bayerischen Kindertageseinrichtungen. Allein der Freistaat investiert jährlich über eine Milliarde Euro in den Ausbau und den Betrieb der bayerischen Kindertageseinrichtungen.

Jeder Krippenplatz entspricht einem Sachwert von rund 1.000 Euro monatlich. Andere Betreuungslösungen werden bislang hingegen weitestgehend als Privatangelegenheit der Eltern betrachtet. Auch diese Schieflage sollte mit dem Betreuungsgeld ein Stück weit korrigiert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Haderthauer