Frage an Christine Haderthauer von Wolf Michael K. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Haderthauer,
in B5 aktuell wurden Sie am 17.9.2010 (2) mit den Worten zitiert, Eltern sollten für die Betreuung ihres Kindes zuhause mit der Hälfte des Geldes entschädigt werden, das in einen entsprechenden Krippenplatz gesteckt wird. Ist die Erziehung zuhause nur halb so viel wert, wie staatlich organisierte Krippen? Konterkarieren Sie damit nicht sogar Ihre eigene Aussage in Ihrer Broschüre über "3 Irrtümer zum Kinderbetreuungsgeld" (1), Eltern sollen nicht den Eindruck gewinnen, staatlich in eine bestimmte Richtung gelenkt zu werden, was faktisch ja schon seit Einführung der bezahlten Elternzeit à la von der Leyen der Fall ist?
Mit freundlichen Grüßen aus Würzburg,
Wolf Michael Kröger
Quellen
(1) http://www.stmas.bayern.de/familie/betreuungsgeld-3-irrtuemer.pdf
(2) B5 aktuell, 17.9.2010: wöchentlicher Rückblick
Sehr geehrter Herr Kröger,
für Ihre E-Mail vom 19. September 2011 danke ich Ihnen sehr herzlich. Sie stellen in Bezug auf die Höhe des geplanten Betreuungsgeldes die Frage, ob das bedeute, dass Erziehung zu Hause nur halb so viel wert sei wie Erziehung in einer Kindertageseinrichtung.
Sehr geehrter Herr Kröger,
die Leistungen der Eltern sind grundsätzlich „unbezahlbar“ und unersetzlich. Insoweit kann ich Ihnen nur recht geben, dass die Wertschätzung für Eltern nicht hoch genug ausfallen kann. Die konkrete „Umrechnung“ von Wertschätzung in Geld ist grundsätzlich jedoch unterschiedlichen Sichtweisen und Einschätzungen zugänglich. Zudem sind Eltern, die eine Kinderbetreuungseinrichtung nutzen, ebenfalls wertzuschätzende und erziehende Eltern. Kindertageseinrichtungen sind ihrer Konzeption nach „familienergänzende“, nicht familienersetzende Einrichtungen. Eltern haben oft gute Gründe, sich für die Lebensform „berufstätige Eltern“ zu entscheiden, und tragen über Gebühren, Steuern und Sozialversicherungsabgaben auch selbst zu den staatlichen Leistungen bei. Das Betreuungsgeld soll dazu dienen, die Ausgewogenheit in der Familienpolitik zu wahren und Eltern in ihrer Gestaltungsfreiheit zu unterstützen - eine Gestaltungsfreiheit gerade auch zugunsten der Organisation und Gewährleistung der häuslichen Betreuung kleiner Kinder.
Über die Höhe des Betreuungsgelds lässt sich daher natürlich trefflich diskutieren. Den Rahmen hierfür bilden aber nicht nur die fiskalischen Möglichkeiten: Eltern sind keine bezahlten und beauftragten Erzieher des Staates. Art. 6 des Grundgesetzes hält das Elternrecht und die Elternpflicht zu Recht hoch. Kinder sind nicht Kinder des Staates, sondern ihrer Eltern.
Das Betreuungsgeld muss aber ein deutliches und spürbares Signal dafür setzen, dass die Entscheidung der Eltern zu Eigenbetreuung unterstützt, die familiäre Betreuung von kleinen Kindern wertgeschätzt wird und für viele die persönlich richtige Entscheidung sein kann.
Ich danke Ihnen für Ihren engagierten Einsatz für den Wert elterlicher Erziehungsleistung.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Haderthauer