Frage an Christine Haderthauer von Therese H. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Ministerin,
ich habe vor kurzer Zeit an Frau Dr. Merk die Frage gestellt, warum gibt es keine Aufsichtsbehörde für Jugendämter? Frau Dr. Merk antwortete mir: Was die Tätigkeit der Jugendämter angeht, unterliegen diese selbstverständlich einer Aufsicht. Diese liegt allerdings nicht in meiner Zuständigkeit, sondern im Geschäftsbereich des Bayer.Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen. Selbstverständlich können Sie sich bei Beanstandungen dorthin wenden. Meine Frage deshalb an Sie: Wo kann ich mich hinwenden, wenn ich Fragen bzw. Beanstandungen zum Jugendamt habe?
Zum Thema Frauenhäuser und Ihren Stellungsnahmen, möchte ich Sie dringend bitten, nicht zu vergessen, dass auch oftmals Frauen Gewalt an Männern ausüben. Dabei sind die körperlichen Verletzungen sicherlich meistens geringer, aber man darf auch das seelische und psychische Leid was Frauen oftmals Männern zufügen nicht übersehen und darunter leiden auch die Kinder. Warum vergißt man diese Väter und ihre Kinder ganz? Es ist sogar erwiesen, dass auch Frauen sexuellen Missbrauch an Kindern ausüben. Warum wird das immer noch tabuisiert?
Kinder haben es bei Trennungen der Eltern besonders schwer. Sie sollten dann aber bei dem Elternteil aufwachsen dürfen, das für eine verlässliche, liebevolle Erziehung am besten geeignet ist. Dies kann Mutter oder Vater sein. Zum anderen Elternteil sollte natürlich nach Möglichkeit ein großzügiges Umgansrecht eingeräumt werden. Bei Sorgerechtsentscheidungen haben in der Praxis leider nach wie vor die Mütter Vorrang. Wo bleibt hier die Gleichberechtigung und vor allem wo bleibt hier das Kindeswohl?
Nach den Gesetzen gibt es Kinderrechte und Kinderschutz. Sehr geehrte Frau Haderthauer, setzen Sie sich bitte für eine gerechte Ausführung dieser Gesetze ein.
Ich will mich in Zukunft für die Rechte von Kindern einsetzen und bin gerne bereit in Fachgremien von meinen Erfahrungen zu berichten.
Mit freundlichen Grüßen
Therese Hanslmaier
Sehr geehrte Frau Hanslmaier,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 4. September 2011.
Die Rechtsaufsicht über die Stadt- und Kreisjugendämter als Träger der öffentlichen Jugendhilfe fällt in die Zuständigkeit der Regierungen (Art. 110 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern).
Kinder benötigen beide Elternteile. Trennung und Scheidung sollten die Beziehungen der Eltern zu ihren Kindern so wenig wie möglich belasten. Kinder leiden nicht allein unter der Trennung ihrer Eltern, sondern auch und vor allem, wenn die familiären Beziehungen beschädigt sind oder zwischen den Eltern ein ständiger Kleinkrieg besteht. Die größte Herausforderung für Eltern, die nicht mehr zusammenleben wollen, besteht darin, ihre Kinder auf die bevorstehende Trennung vorzubereiten, ihnen Rückhalt zu geben und sie wohlbehalten durch diese schwierige Zeit zu führen.
Mir ist die Minimierung der negativen Auswirkungen von Trennung und Scheidung auf Kinder seit Jahren ein besonderes Anliegen. Unterstützung und fachlich qualifizierte Hilfestellung leisten hierbei die Jugendämter im Rahmen der Trennungs- und Scheidungsberatung sowie die 180 Erziehungsberatungsstellen. Die Einzelberatung, insbesondere von Vätern, ist seit Jahren zentraler Bestandteil der Arbeit dieser Beratungsstellen. Die Beratungsstellen werden von den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe und vom Familienministerium finanziert. Im Haushalt des Familienministeriums ist für 2011 ein Ansatz von rund 7,4 Mio. € vorgesehen.
Eine weitere Informationsmöglichkeit für betroffene Eltern bietet seit ein paar Jahren das Internet. Seit 2000 werden der „Sorgenchat“ und die „Online-Beratung“ ( https://jugend.bke-beratung.de/views/home/index.html und http://www.bke-elternberatung.de ) der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung gefördert. Aktuell finanziert das Familienministerium zudem eine Qualifizierungskampagne der Erziehungsberatungsstellen durch das von Frau Prof. Dr. Walper von der Ludwig-Maximilians-Universität München entwickelte Programm „Kinder im Blick“. Dabei geht es gezielt darum, Eltern in der belastenden Situation von Trennung und Scheidung dabei zu unterstützen, die Bedürfnisse der Kinder nicht aus den Augen zu verlieren.
Es ist richtig, dass auch Männer Opfer von häuslicher Gewalt durch die Partnerin werden. Das Bayerische Familienministerium nimmt dieses Phänomen auch sehr ernst. Insbesondere weisen wir auf der Internetseite http://www.blick-dahinter.bayern.de auch auf diese Problematik hin. In der Begleitbroschüre zur derzeit laufenden Wanderausstellung "Blick dahinter" des Familienministeriums wird ebenfalls auf dieses Thema eingegangen. Allerdings wird bei allen bisherigen Untersuchungen deutlich, dass es sich bei Gewalthandlungen, die durch Beziehungspartnerinnen gegenüber Männern verübt werden, in aller Regel um weniger schwerwiegende Übergriffe (z.B. Stoßen oder Kratzen) handelt. Dementsprechend tragen Männer ein deutlich geringeres Verletzungsrisiko als Frauen; was natürlich nicht ausschließt, dass es in Einzelfällen auch bei Männern zu schwerwiegenden Verletzungen kommen kann.
Einen Überblick über die Maßnahmen des bayerischen Familienministeriums zum Schutz von Kindern finden Sie unter der Internetadresse http://www.stmas.bayern.de/jugend/kinderschutz/
Um der starken Tabuisierung und der besonderen Schutzbedürftigkeit von jungen männlichen Opfern sexueller Gewalt Rechnung zu tragen, fördert das Familienministerium darüber hinaus die Kontakt-, Informations- und Beratungsstelle für männliche Opfer sexueller Gewalt bis 21 Jahren - kibs - in München. Zielgruppe sind neben den Opfern auch Eltern, Angehörige und weitere Bezugspersonen, ebenso Mitarbeiter anderer Institutionen und Multiplikatoren. Das Angebot reicht von anonymer Beratung über persönliche Beratung, Begleitung (z.B. zu medizinischer Betreuung), Prozessbegleitung, Selbsthilfegruppen, Elterngruppen bis hin zu Multiplikatorenarbeit, um andere Hilfeeinrichtungen der Jugendhilfe für diese spezielle Thematik fit zu machen.
Ich versichere Ihnen, dass ich mich auch weiterhin gegen häusliche und sexuelle Gewalt in allen Facetten, auch ausgehend von weiblichen Täterinnen, einsetzen werde.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Haderthauer