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Christine Haderthauer
CSU
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Frage von Walter O. •

Frage an Christine Haderthauer von Walter O. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Haderthauer,

ich habe gestern vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Stellungnahme
zu meiner Anfrage vom 17.2.11 bekommen.

Bemerkenswert ist hier folgende Absatz:

In der vom Vermittlungsausschuss vorgelegten Protokollerklärung ist ein Prüfauftrag zur Regelbedarfsstufe 3 enthalten. Diese ist danach mit dem Ziel zu überprüfen, behinderten Menschen den vollen Regelsatz (also Regelbedarfsstufe 1) zu ermöglichen.
Nach § 10 Regelbedarfsermittlungsgesetz ist folgerichtig für die nächste Regelbedarfsermittlung eine konzeptionelle und statistische Weiterentwicklung zu erarbeiten. Ein ent¬sprechender Bericht ist dem Deutschen Bundestag bis zum 1. Juli 2013 vorzulegen. Er wird auch Vorschläge für die Ermittlung von Regelbedarfen für Erwachsene, die in Mehrpersonenhaushalten leben, enthalten; dies umfasst auch erwachsene behinderte Menschen, die im Haushalt der Eltern leben.

Von wegen schnelle Überprüfung.
Wie stehen Sie zu dieser diskriminierenden Verhaltungsweise der Bundesregierung.

Ihrer Antwort entgegensehend

verbleibe ich mit freundlichen
grüßen

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Odörfer,

Sie befürchten, dass die Überprüfung der Regelbedarfsstufe 3 nicht schnell genug vorgenommen wird, sondern dies möglicherweise erst bis Mitte 2013 geschieht.

Als Ergebnis der Verhandlungen im Hartz-IV-Vermittlungsausschuss haben sich Bund und Länder darauf verständigt, dass der Regelsatz für die Regelbedarfsstufe 3 mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen ab dem 25. Lebensjahr den vollen Regelsatz zu ermöglichen, überprüft wird. Auch Herr Ministerpräsident Horst Seehofer hat diese Protokollerklärung mitgetragen. Das Regelbedarfsermittlungsgesetz ist aber, genauso wie das Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch, Bundesrecht. Es liegt daher am Bundesministerium für Arbeit und Soziales hier gesetzgeberisch tätig zu werden bzw. die nötigen Vorbereitungen zu treffen. Sollte der Bund diesbezüglich nicht zeitnah handeln, werde ich auf eine Beschleunigung hinwirken. Die Verfahrenshoheit liegt jedoch beim Bund.

Mit freundlichen Grüßen
Christine Haderthauer