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Christine Haderthauer
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Frage von Kai T. •

Frage an Christine Haderthauer von Kai T. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Staatsministerin,

der Begriff Hartz IV soll nach dem Willen von Frau Dr. von der Leyen abgeschafft werden, weil er negativ besetzt ist. CDU/CSU unternehmen aber nichts, wenn aufgrund von Begrifflichkeiten arbeitende Menschen diskriminiert und diskreditiert werden. Ca. 826.000 Mitarbeiter in der Zeitarbeitsbranche werden von Kritikern der Zeitarbeit als „Leiharbeiter“ bezeichnet. Leihe ist gem. BGB die aber die unentgeltliche Gebrauchsüberlassung einer Sache (BGB §§ 598 - 606). Mit der Verwendung des Begriffs „Leiharbeiter“ werden MitarbeiterInnen zu einem Objekt herabgewürdigt und versachlicht.
Sie tun nichts, um Mitarbeiter in der Zeitarbeitsbranche vor Herabwürdigungen zu schützen und etwas an der Verwendung des Begriffs „Leiharbeit“ und den damit verbundenen negativen Assoziationen zu ändern.
Das 40 Jahre alte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), in dem das Wort Leiharbeit verwendet wird, sollte dringend geändert werden. In aktuellen Tarifverträgen der Branche wird sowohl vom DGB als auch vom Bundesverband Zeitarbeit (BZA) nur von Zeitarbeit gesprochen. Auch die Unternehmen und Mitarbeiter der Branche sehen sich als Zeitarbeitsunternehmen bzw. ZeitarbeitnehmerInnen. Niemand sollte berechtigt sein, motivierte MitarbeiterInnen mit falschen Begrifflichkeiten zu diskriminieren.
Der BZA fordert, die Verwendung der Begriffe „Zeitarbeit, Zeitarbeitnehmer, Zeitarbeitsunternehmen und Einsatzbetrieb“ im AÜG und anderen Gesetzen anstelle der bisherigen Bezeichnungen „Leiharbeit, Leiharbeitnehmer, Verleiher und Entleiher“ zu ersetzen, da die geforderten Bezeichnungen im allgemeinen Sprachgebrauch eingeführt sind und die diskriminierenden und im Wortsinn irreführenden Begriffe „Leiharbeit, Leiharbeitnehmer, Verleiher und Entleiher“ vermeiden. Warum wollen Sie hart arbeitenden Menschen nicht den gleichen Schutz vor negativ besetzten Begriffen zukommen lassen wollen, wie nicht arbeitenden Menschen, und einen Gesetzentwurf zur Änderung des AÜG einbringen?

Mit freundlichen Grüßen

Kai Thiele

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Thiele,

bei den Begriffen „Leiharbeitnehmer“, „Entleiher“ und „Verleiher“ handelt es sich um gesetzestechnische Bezeichnungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Dem Gesetzgeber ging es bei der Wahl dieser Begrifflichkeiten keinesfalls darum, die Person des Zeitarbeitnehmers mit einer Sache gleichzusetzen, sondern ausschließlich um die Benennung der maßgebenden Akteure des für die Zeitarbeit prägenden Dreipersonenverhältnisses.

Ebenso wenig kann der Verwendung dieser Begriffe in der Politik und der Öffentlichkeit eine negative Bewertung der Leiharbeit entnommen werden. Ich kann Ihnen versichern, dass keinesfalls die Absicht besteht, Zeitarbeitnehmer durch diese Wortwahl zu diskriminieren oder die Zeitarbeitsbranche insgesamt herabzuwürdigen. Leiharbeit ist ein wichtiges arbeitsmarktpolitisches Instrument, das wir auch in Zukunft brauchen. Sie bietet Unternehmen Spielräume, einen steigenden Personalbedarf rasch und flexibel zu decken. Dabei ist Leiharbeit vor allem für Geringqualifizierte, Arbeitslose, Berufseinsteiger oder Berufsrückkehrer eine wichtige Beschäftigungschance. Als flexible Beschäftigungsform und berufliche Perspektive ist Leiharbeit deshalb auch in Zukunft unverzichtbar.

Im Rahmen der Anhörung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung hat das mein Ministerium bereits angeregt, in das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, vergleichbar Artikel 3 der EU-Leiharbeitsrichtlinie, einen Paragraphen mit allgemeinen Definitionen der Begrifflichkeiten der Zeitarbeit aufzunehmen. In diesem Rahmen wäre zu überlegen, mit welchen Begriffen das besondere Dreiecksverhältnis in der Leiharbeit am besten dargestellt werden kann - möglichst ohne zu negativen Assoziationen Anlass zu bieten - und welche Begriffe dem allgemeinen (auch internationalen) Sprachgebrauch entsprechen. Die von Ihnen angeregte Ersetzung der Begriffe „Leiharbeitnehmer“, „Verleiher“ und „Entleiher“ durch die Begriffe „Zeitarbeitnehmer“, „Zeitarbeitsunternehmen“ und „Einsatzbetrieb“ wäre meines Erachtens insoweit vorstellbar.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Haderthauer