Frage an Christine Haderthauer von Wilfried M. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Ministerin,
die Bundesfamilienministerin verwies am 25.9.09 auf die Zuständigkeit Bayerns in Bezug auf die meines Erachtens völlig inakzeptable - wenn nicht strafbare: § 111 Strafgesetzbuch - öffentliche Werbung des Landesjugendamtes für die regelmäßige Übersendung von Sachverständigengutachten vom Familiengericht an die Jugendämter (s. Link 1).
Die Übersendung ohne Einwilligung der Betroffenen wäre ja nicht nur rechtswidrig (vgl. z.B. Regelungsgehalt des § 203 Abs. 2 S. 1 Strafgesetzbuch, Ausführungen des Datenschutz- und zugleich Sozialgesetzbuch- VIII - Experten Prof. KUNKEL unter Link 2), sie behindert auch die gesetzliche Tätigkeit der Jugendamtsbediensteten (vgl. Frankfurter Kommentar 2006 zu § 17 Abs. 3 SGB VIII, Rz. 37) und sie würde z.B. desinformationelle und Datenspeicherungsprobleme bei der Fachbehörde nach sich ziehen können: §§ 61- 63 SGB VIII.
Nun gehört das Landesjugendamt in Ihren Verantwortungsbereich.
Daher frage ich Sie:
Was tun Sie gegen die Propaganda aus dem Landesjugendamt, die bei Befolgung doch zu einer Sabotage der vom Steuerzahler finanzierten Jugendamtstätigkeit - zum Nachteil der je betroffenen Eltern und Kinder - führen würde?
Wäre es Ihnen als Ministerin möglich, einmal alle bayerischen Jugendämter zu befragen, inwieweit die Richter der o.g. bürgerfeindlichen BLJA- Propaganda folgen und welche Rechtsgrundlage der Sachbefassung und der Datenspeicherung jeweils gesehen wird (vgl. z.B. Anfrage an Senator Wersich, Link 3)?
Mit frdl. Grüßen
W. Meißner
Gruppe Justizkontrolle Bayern/ Scientologyabwehr Deutschland
(1) http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_ursula_von_der_leyen-180-23967--f221497.html#q221497
(2) http://maennerpartei.eu/index.php/downloads/doc_download/36-prof-kunkel
(3) http://www.maennerpartei.eu/index.php/familie/49-familienrecht/200-anfrage-sozialsenator-wersich-hamburg-zum-datenschutz-an-ihren-jugendaemtern?e1dca78051c30790da1bc447810bd2d3=91e2fbec56ceaf710e79e331ca5c85df