Frage an Christiane Schneider von paula z. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
lieber christiane schneider, was macht eigentlich der stadtentwicklungsausschuss? wie gestaltet er stadt, wieviel handlungsfähigkeit hat er. könnte der ausschuss ein städtisches grundstück erschließen und bei guter kapitallage einfach bebauen?
schöne grüße
paula zucker
Liebe Frau Zucker,
Leider hat die Antwort ziemlich auf sich warten lassen, weil sie auch gar nicht so leicht zu beantworten ist.
Zwar ist eines sicher, dass der Stadtentwicklungsausschuss - der als Ausschuss der Bürgerschaft Teil der Legislative ist - selbst keine Grundstücke erschließen und bebauen kann.
Aber unabhängig davon bleibt ja die Frage, wie eigentlich Hamburg mit seinen Grundstücken umgeht und wer darauf Einfluss hat. Ich war doch ziemlich erstaunt, als ich bei der Recherche für die Antwort feststellen musste, dass sich fast die Hälfte - 45% - der Gesamtfläche der Stadt (jedenfalls Anfang des Jahrtausends, das dürfte sich in den letzten Jahren auch nicht wesentlich geändert haben) in öffentlichem Eigentum befindet! Darunter riesige Freiflächen, aber auch bebaute Flächen z.B. in der Innenstadt, die für die Gestaltung der Innenstadt von großer Bedeutung sind. Um so fraglicher und kritikwürdiger ist es, dass die Stadt ihr Eigentum an Grund und Boden nicht besser nutzt im Sinne einer solidarischen Stadtentwicklung. Man muss sich tatsächlich fragen, wieso angesichts dieser Eigentumsverhältnisse die Immobilienmärkte kaum noch politisch kontrolliert werden - das war in früheren Phasen der Stadtentwicklung anders -, sondern im Gegenteil zur treibenden Kraft der Stadtentwicklung geworden sind und, wir erleben es ja ständig, die Stadt in eine Arena der Boden-Eroberung zu verwandeln drohen. Die öffentliche Logik als Vermittlerin der verschiedenen Interessen wurde noch nie in dem Maße von der profitorientierten Logik überlagert, wie es heute der Fall ist.
Die Stadtentwicklung wird weitgehend nach den Kriterien der Immobilienwirtschaft gesteuert, wonach der Boden den jeweils ertragsreichsten Nutzungen zugeteilt wird (Wohnungswesen der gehobenen Mittel- und Oberschicht, unternehmensorientierte Dienstleistungen u.ä.). Mein Fraktionskollege Bischoff hat durch eine Große Anfrage zur Gentrifizierung (Drs. 19/4468, Sie können sie in der Parlamentsdatenbank finden) eine Menge Faktoren herausgefiltert, wie der Umgang mit städtischem Grundeigentum eben nicht gegensteuert: Bevorzugt werden bei der Vergabe von Grundstücken eindeutig private Eigentümer und Investoren. So ging spätestens seit 2005 kein einziges Grundstück an einen sozialen Träger oder an die SAGA GWG und gerade mal 35 Grundstücke an Genossenschaften und Baugemeinschaften, wohingegen 526 Grundstücke an Investoren und Privateigentümer verkauft wurden. So werden (ehemals) städtische Flächen viel zu wenig für Wohnbebauung zur Verfügung gestellt: zwischen 2002 du 2008 entstand drei Mal so viel Gewerberaum wie Wohnraum auf diesen Flächen, obwohl rund 1 Mio. qm Büroraum leerstehen. So könnte man noch eine Reihe weiterer Faktoren aufführen, zu nennen vor allem noch die Tatsache, dass viele Grundstücke nach dem Höchstgebotsverfahren verkauft werden, bei dem andere als ökonomische Gesichtspunkte - wie z.B. bezahlbarer Wohnraum oder allgemein die Stärkung sozialer Integration durch eine sozial orientierte Stadtteilentwicklung - keine Rolle spielen.
Die Entscheidungen darüber fallen übrigens in der der Kommission für Bodenordnung, die aus Mitgliedern der Bürgerschaft, der Bezirksversammlungen und der Verwaltung besteht. Die Linke als kleinste Fraktion darf aus angeblich mathematischen Gründen kein Mitglied in diese Kommission entsenden - ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Ja, und was macht nun der Stadtentwicklungsausschuss? Ich denke schon, dass hier wichtige Beratungen stattfinden. Zum Beispiel über den Wohnungsbauentwicklungsplan oder das Rahmenprogramm Integrierte Stadtentwicklung (RISE), bei dem letzten Thema fand eine interessante Expertenanhörung statt, aber am Ende durfte der Stadtentwicklungsausschuss das Programm nur "zur Kenntnis nehmen". Mehr Einfluss besteht auf den Flächennutzungsplan, den der Stadtentwicklungsausschuss relativ häufig für kleinere Gebiete ändert. Der Flächennutzungsplan ist immer noch ein wichtiges Steuerungselement für Stadtplanung, da geht es dann zum Beispiel um Fragen, ob für bisherige Grünflächen Bebauung vorgesehen wird oder für bestimmte Flächen die Nutzungsart geändert wird, also etwa auf Flächen, für die Wohnungsbau und Gewerbe vorgesehen war, z.B. Gemeinbedarfseinrichtungen entstehen usw. Hier stimmt der Ausschuss ab. Aber wie dann die Änderung konkret umgesetzt wird, regelt die verbindliche Bauleitplanung, der Bebauungsplan, der in der Verantwortung der Bezirks unter Beteiligung der Öffentlichkeit erteilt wird.
Unsere Fraktion hat eine Reihe von Forderungen entwickelt, wie der verhängnisvollen Entwicklung (Gentrifizierung, unzureichender Wohnungsbau, insbesondere Sozialwohnungsbau u.a. entgegengewirkt werden kann, Forderungen, die für unser Agieren in der Bürgerschaft bzw. dem Stadtentwicklungsausschuss Richtschnur sind. Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang gerne auf unsere Website (www.linksfraktion-hamburg.de) verweisen, wo Sie unter "Themen" und "Stadtentwicklung" Ausführungen dazu finden können.
Viele Grüße
Christiane Schneider