Frage an Christiane Schneider von Susanne-Paula S. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrte Frau Schneider
Am 27. November 2009 geriet ich mit einem Freund gegen 21:00 an der Bargteheider Straße 66 (B75) auf dem Firmengelände „MAX BAHR“ in eine allgemeine Verkehrskontrolle. Die Damen und Herren der Polizei schienen gerade eine Ausbildung durchzuführen.
Offensichtlich wurde die Parkplatzbeleuchtung des Baumarktes per Zeitschaltuhr abgeschaltet. Zu meinem Erstaunen entdeckte ich während der Kontrolle die Feuerwehrmänner und -frauen der Freiwilligen Feuerwehr Oldenfelde und deren Fuhrpark. Die Leute der Feuerwehr hatten diverse Lichtmasten aufgebaut und es wurde, so mein Eindruck, heftig diskutiert.
Nun zu meiner, doch etwas verwunderten Frage: seit wann wird die Freiwillige Feuerwehr in derartige Aufgaben eingebunden?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass solche Aufgaben in das Tätigkeitsfeld einer Feuerwehr geschweige denn einer Freiwilligen Feuerwehr gehören!?
Dass die Feuerwehren als Straßenkehrer im Herbst bei überschwemmten Straßen eingesetzt werden, weil Geld bei der Stadtreinigung gespart wird und Blätter die Kanalisation verstopfen, daran hat man sich ja schon kopfschüttelt gewöhnt aber jetzt die Freiwillige Feuerwehr als Hilfssheriffs?!
Vielen Dank für Ihre Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Scholz
Sehr geehrte Frau Scholz,
bevor Sie mich mit Ihrer Frage darauf aufmerksam machten, hatte ich noch nie gehört, dass die Freiwillige Feuerwehr zu solcher Art Hilfsarbeiten herangezogen wird bzw. werden kann. Nachdem ich mich über die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr schlau gemacht habe, kann ich mir immer noch nicht vorstellen, dass die Polizei etwa auf dem Weg der Amtshilfe die Freiwillige Feuerwehr zu Hilfstätigkeiten bei Verkehrskontrollen o.ä. verpflichten kann. Denn die Aufgaben sind klar definiert: Unterstützung der Berufsfeuerwehr zur Verstärkung des Brandschutzes bei der Abwehr von Brand- und Explosionsgefahren, Bekämpfung von Schadenfeuern, Rettungsdienst, Wasserrettung und technische Hilfsleistungen (z.B. bei Unfällen im Straßenverkehr, zur Rettung eingeklemmter Personen, bei Bahn- oder U-Bahnunglücken, bei Betriebsunfällen ...).
So kommt es mir also vor, als würde das große ehrenamtliche Engagement der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, ohne das die Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung gar nicht zu bewältigen wären, hier missbraucht. Um das weiter aufzuklären, habe ich heute eine Anfrage an den Senat gestellt, mit der ich die Grundlage und den Umfang solcher und ähnlicher Hilfstätigkeiten außerhalb der definierten Aufgaben in Erfahrung bringen will. Da ich Ihnen die Antwort auf diesem Wege wohl nicht mehr übermitteln kann, bitte ich Sie, wenn Sie Interesse haben, ungefähr ab Mitte Januar in der Parlamentsdatenbank der Hamburgischen Bürgerschaft nachzuschauen - unter dem Stichwort "Feuerwehr" müssten Sie Anfrage und Antwort dann vorfinden können.
Freundliche Grüße
Christiane Schneider
Sehr geehrte Frau Scholz,
Hier ein Nachtrag: Meine Anfrage an den Senat hat in dieser Frage Folgendes ergeben:
Hilfsdienste zur Durchführung von Verkehrskontrollen gehören in der Tat nicht zum Aufgabenbereich der Freiwilligen Feuerwehr und kommen deshalb, so der Senat, auch nicht vor. Allerdings in dem konkreten Fall eben doch (aber nicht am 27.11., sondern in der Nacht vom 4. auf den 5.12.): In dieser Nacht wurden im Gebiet des Polizeikommissariats 38 mehrere Standkontrollen durchgeführt, bei denen auch ein Lichtmastkraftwagen der Landesbereitschaftspolizei eingesetzt wurde. Die Beleuchtung auf dem Parkplatz des Baumarktes sei dann allerdings ausgefallen, deshalb habe die Polizei im Wege der Amtshilfe eine Unterstützung durch die Feuerwehr angefordert. Die FF Oldenfelde wurde dann von der Rettungsleitstelle der Feuerwehr alarmiert. Der Einsatz dauerte eine Stunde, weil die Polizei dann den Betrieb ihres eigenen Beleuchtungsgeräts aufnehmen konnte. Die Kosten für den Einsatz der FF Oldenfelde trägt die Feuerwehr.
Soweit der Senat. Doch auch wenn es sich der Antwort zufolge nur um einen einzige Einsatz dieser Art handelt, bleiben einige Fragen offen: Wieso hat die Polizei die Verkehrskontrolle nicht abgebrochen, wenn sie sie nicht mit eigenen Mitteln durchführen konnte? Darf das Alarmsystem für solche Amtshilfe benutzt werden, oder handelt es sich nicht um eine Art Missbrauch? Inwieweit waren die Angehörigen der FF Oldenfelde eigentlich verpflichtet, dem Ersuchen nachzukommen? Und warum muss das die Feuerwehr und nicht die Polizei bezahlen?
Gut jedenfalls, dass die Behörde merkt, dass es aufmerksame Bürgerinnen und Bürger gibt, damit die Ausnahme nicht zur Regel wird.
Freundliche Grüße
Christiane Schneider