Frage an Christian Wulff von Dr. Christian Alexander S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Wulff,
die Versorgung der gesetzlich versicherten Bürger mit Medikamenten und Heilmitteln wird bekanntlich durch Richtgrössen beschränkt.
Bisher gab es dabei Ausnahmeregelungen für Patienten mit bestimmten chronischen Erkrankungen (z.B. Diabetes, Tumorleiden, Schlaganfall).
Durch eine neu eingeführte Präambel zur Anlage 3 der Richtgrössenvereinbarung 2007 wurden diese Ausnahmen in Niedersachsen faktisch abgeschafft. Das finanzielle Krankheitsrisiko ist damit in Niedersachsen komplett auf den behandelnden Arzt übergegangen. Niedersachsen nimmt damit nun bundesweit eine Sonderstellung ein.
Meine Frage: sind Ihnen diese Vorgänge bekannt und wie stehen Sie dazu? Sehen Sie Handlungsbedarf?
Mit freundlichen Grüssen,
Dr. med. Christian Alexander Scholber
Arzt für Innere Medizin