Frage an Christian Wulff von Darijusch W. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Wulff,
leider haben Sie meine Frage vom 10.12.2007 nur ausweichend beantwortet.
Diese zielte nicht auf das für und wider von Studiengebühren, sondern auf ihre ganz persönliche Glaubwürdigkeit. Daher frage ich Sie erneut:
Wie passt es zusammen, dass Sie Franz Müntefering zur Gültigkeit von Wahlversprechen von politischen Parteien völlig zurecht kritisiert haben - und gleichzeitig selbst Wahlbetrug begangen haben? In Ihrem Wahlprogramm zur letzten Landtagswahl hatte Sie schließlich noch versprochen, das Erststudium bleibe gebührenfrei.
Mit freundlichen Grüßen
Darijusch Wirth
Ehemaliger Präsident des Studierendenparlamentes der Universität Osnabrück
Sehr geehrter Herr Wirth,
mir ging es 2003 darum - wie auch heute -, dass niemand aus finanziellen Gründen von der Möglichkeit eines Studiums ausgeschlossen wird. Die Aussage des Regierungsprogramms 2003 bis 2008 entsprach der bis Anfang 2005 geltenden Vorgabe der Bundesebene zur Gebührenfreiheit des Erststudiums. Mit der Freigabe der Erhebung von Studienbeiträgen durch das Bundesverfassungsgericht im Januar 2005 war es uns möglich, die finanzielle Ausstattung unserer Hochschulen erneut zu prüfen. Wir haben festgestellt, dass durch die Erhebung moderater Studienbeiträge die Qualität von Forschung und Lehre an unseren Hochschulen verbessert werden kann. Durch die Schaffung von zinsgünstigen Studiendarlehen, die erst zwei Jahre nach Studienabschluss abhängig vom Einkommen zurückgezahlt werden müssen, können die Universitäten und Fachhochschulen nunmehr die Studiengebühren zu 100 % in die Verbesserung der Studienqualität vor Ort (Ausbau der Bibliotheken, zusätzliche Lehrangebote etc.) investieren.
Hiermit werden wir auch künftig sicherstellen, dass nur die individuelle Leistungsfähigkeit und nicht die finanzielle Handlungsfähigkeit entscheidend für die Aufnahme eines Studiums in Niedersachsen sein wird.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Wulff