Frage an Christian Wulff von Johannes S. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Wulff,
Sie sind so auffallend still bei den Fragen zur Inneren Sicherheit.
Gibt es in NS keine ausl. jugendliche Schläger?
Selbst wenn es keine geben sollte, was ich bezweifle, warum unterstützen Sie MP Koch und BK Merkel nicht?
Sehr geehrter Herr Schröer,
die Reduzierung der Jugendkriminalität in Niedersachsen ist ein überaus wichtiges Ziel, damit unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger sich sicher fühlen können. Leider ist es jedoch so, dass viele jugendliche Straftäter Bewährungsstrafen als Freisprüche zweiter Klasse wahrnehmen. Daher wollen wir die Justiz mit dem notwendigen Instrumentarium ausstatten, damit die Konsequenzen des Handelns schnell und deutlich spürbar werden. Zentral ist dabei die Einführung eines Warnschussarrestes, der neben einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe verhängt werden kann, um dem jugendlichen Straftäter den Ernst der Lage vor Augen zu führen. Wichtig ist jedoch auch, dass künftig verstärkt das Erwachsenenstrafrecht statt des Jugendstrafrechts bei jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 21 Jahren Anwendung findet und die Höchststrafe von zehn auf fünfzehn Jahre erhöht wird. Das hat Niedersachsen bereits 2003 und 2006 in Bundesratsinitiativen gefordert. Dies sind die Kernbestandteile der Wiesbadener Erklärung, die der Bundesvorstand der CDU Anfang des Jahres einstimmig verabschiedet hat. Ich empfehle Ihnen auch, sich meinen Podcast zu diesem Thema unter www.christianwulff.de anzuschauen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Wulff