Frage an Christian Wulff von Alexander S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Wulff,
was spricht in Sachen Rauchverbot gegen die bayerische Lösung? Rauchverbot ohne jede Ausnahme! Es käme dann nicht wie in Niedersachsen zur Wettbewerbsverzerrung, weil kleine Gastronomien keinen Raucherraum einrichten können und die Gäste abwandern.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Stein, Hannover
Sehr geehrter Herr Stein,
das Nichtraucherschutzgesetz ist aus Sicht der Landesregierung ein großer Erfolg. Mit der Möglichkeit, Raucherräume abzutrennen bzw. Außenbereiche auszubauen, haben wir auf die Wünsche von Gastwirten und Gästen reagiert, die weiterhin rauchen wollen. Da das politisch gewünschte größere Angebot an Nichtraucherplätzen erreicht worden ist, ist dies aus unserer Sicht statthaft.
Ich glaube, dass ein völliges Rauchverbot in der Gastronomie eine übermäßige Einschränkung für Raucher darstellen würde, auch wenn ich die schwierige Lage von Einraumkneipen nicht unterschätze. Daher halte ich die Regelungen des niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetzes für einen vernünftigen Kompromiss. Während sich viele Landesgesetze zum Nichtraucherschutz ähneln, so gibt es doch kleinere Unterschiede beim Anwendungsbereich. Um Lerneffekte frühzeitig umsetzen zu können, haben wir vereinbart, nach zwei Jahren das Nichtraucherschutzgesetz zu überprüfen und gegebenenfalls notwendige Anpassungen vorzunehmen. Hiermit stellen wir sicher, dass dem Nichtraucherschutz Rechnung getragen werden kann, ohne dass die Gastronomie in einem Maße eingeschränkt wird, das sich im Nachhinein als unverhältnismäßig herausstellt.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Wulff