Frage an Christian Wulff von Alexander S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Wulff,
auf Drohung des DEHOGA haben Sie den Diskotheken in Niedersachsen eingeräumt, wie Gaststätten Raucherräume einrichten zu dürfen. Dieses Entgegenkommen wird von den Disco-Betreibern massiv ausgenutzt - viele Discos haben keinen Raucherraum abseits der Tanzfläche eingerichtet, sondern den Hauptraum mit der Tanzfläche als Raucherraum deklariert. Sämtliche kleinen Bars und das Foyer sind pro forma rauchfrei, allerdings zieht der Qualm von der Tanzfläche in die Nichtraucherräume, da in der Regel keine Türen zwischen Raucher- und Nichtraucherräumen vorhanden sind. Jugendliche, die Diskotheken besuchen und tanzen möchten, werden weiterhin den Gefahren des Passivrauchens ausgesetzt, durch das Nds. NiRSG noch stärker als zuvor.
Ist das Ihr Beitrag zum Nichtraucher- und Jugendschutz?
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Stein, Hannover
Sehr geehrter Herr Stein,
das Nichtraucherschutzgesetz in Niedersachsen behandelt Diskotheken und Gaststätten gleich. Daher gilt, dass der Raucherraum klar abgetrennt und kleiner als der genutzte Hauptraum sein muss und dass der Zugang zu Bar und Toiletten rauchfrei sein muss. Ist dies nicht der Fall, so liegt ein Verstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz vor.
Mit dem Gesetz und dessen konsequenter Anwendung kommt die niedersächsische Landesregierung ihren Verpflichtungen zum Nichtraucher- und Jugendschutz nach.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Christian Wulff