Wie unterstützt der Landtag NRW die Kommunen, damit möglichst schnell kommunale Wärmeplanungen beschlossen werden?
Sehr geehrter Herr Untrieser,
verschiedene Landesregierungen haben öffentlich betont, dass die Klimakatastrophe bekämpft und das 1,5° Ziel eingehalten werden müsse.
Der Bundestag hat beschlossen, ein "Heizungsgesetz" auf den Weg zu bringen, das notwendige Maßnahmen im Gebäudebereich verzögern könnte (https://www1.wdr.de/nachrichten/heizungsgesetz-kommt-noch-vor-der-sommerpause-in-den-bundestag-100.html). Kernaussagen der IPCC Berichte fordern allerdings die erhebliche Beschleunigung der Klimaschutzmaßnahmen in den Industrieländern. Der Bundestag hat im Widerspruch zu den Naturgesetzen beschlossen: Heizungsgesetz und 1,5° Ziel seien vereinbar.
Bei der Verpflichtung zum Einbau weniger umweltschädlicher Heizungsanlagen, wird der kommunalen Wärmeplanung große Bedeutung zugewiesen.
Wie unterstützt der Landtag NRW die Kommunen, damit möglichst schnell kommunale Wärmeplanungen beschlossen werden?
Sehr geehrter Herr P.,
vielen Dank für Ihre Frage zur kommunalen Wärmeplanung und den Unterstützungsangeboten des Landes NRW, die ich wie folgt beantworten möchte:
Das Land NRW hat sich ambitionierte Klimaschutzziele gesetzt. Bis 2030 soll der Ausstoß von Treibhausgasemissionen um 65 % (gegegenüber 1990) zurückgehen und bis 2045 möchten wir die erste treibhausgasneutrale Industrieregion werden. Dazu bedarf es Anstrengungen in vielen Bereichen.
Ein Sektor, der in den vergangenen Jahren die Klimaschutzziele immer wieder nicht erreicht hat, ist leider der Gebäudesektor. Bundestag und Bundesregierung müssen eigentlich die notwendigen Instrumente in die Hand nehmen, um hier wieder zurück auf den Zielpfad zu kommen. Das neue Klimaschutzgesetz, das Berlin nun verabschieden will, weicht aber gerade die spezifischen Sektorziele auf und will einzig und allein auf das Gesamtziel schauen. Das ist kein guter Klimaschutz.
Ich teile Ihre Ansicht, dass der kommunalen Wärmeplanung eine große Bedeutung zukommt. Es ist auch richtig, dass erst die kommunale Wärmeplanung angegangen werden muss, bevor Verpflichtungen aus dem GEG für die Heizungen einzelner Bürgerinnen und Bürger greifen. Der Landesgesetzgeber NRW wird die Kommunen relativ schnell per Gesetz verpflichten, kommunale Wärmeplanungen nach den Vorgaben des Bundes in Angriff zu nehmen. Dabei ist wichtig, dass die Situation der Wärmeversorgung durchaus unterschiedlich in den Kommunen ist. Zum Teil existieren Fernwärmenetz, zum Teil kann mit industrieller Abwärme oder anderen Wärmequellen gearbeitet werden. Es gilt, im Einzelfall die effizienteste Lösung zu wählen, die vergleichsweise hohe Treibhausgasminderungen zu relativ geringen Konsten garantiert.
Daneben werden wir die Kommunen in NRW finanziell fördern. Bereits heute stehen für die Kommunen viele Mittel für Klimaschutz bereit.
Zudem berät das Land die Kommen. Mit dem im März 2023 eröffneten Kompetenzzentrum Wärmewende und den weiteren Aktivitäten der NRW.Energy4Climate besteht für die Kommunen bereits ein gutes Beratungsangebot, das nun sukzessive ausgebaut wird. Bürgerinnen und Bürger finden vor allem bei der Verbraucherzentrale NRW Beratung und Unterstützung. Für die Fortsetzung und Aufstockung der Informations- und Beratungsangebote zu Energiethemen bei der Verbraucherzentrale NRW hat die Zukunftskoalition mit dem Haushalt 2023 die Mittel für 2023 und 2024 um 1,6 Millionen Euro jährlich erhöht. Ein Schwerpunkt der Beratung sowohl von Kommunen als auch von Bürgerinnen und Bürgern sollte es auch sein, Wärmeeinsparpotenziale zu identifizieren.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.
Gerne stehe ich weiterhin zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christian Untrieser