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Christian Untrieser
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Frage von Boris F. •

Frage an Christian Untrieser von Boris F. bezüglich Recht

Wie wird die Digitalisierung der Schulen unter Einhaltung der DSGVO, Persönlichkeitsrechte der Schüler und Lehrer und Diskriminierungsfreiheit in den kommenden Jahren durch die Landesregierung unterstützt? Bisherige Lösungen der Schulen sind unzureichend. Wie stellen Sie die Gesetzeskonformität sicher?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Flader,

 

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne möchte ich zur angesprochenen Thematik Stellung nehmen.

 

Sie sprechen ein wichtiges Thema an, denn durch die Pandemie hat die Digitalisierung in den Schulen einen Schub bekommen. Als Mitglied im Digitalisierungsausschusses des Landtags ist es mir ein Anliegen, dass die Schule Schülerinnen und Schüler optimal auf die digitalisierte Welt vorbereiten. Ein hohes Datenschutzniveau ist dabei elementar in einer sich digitalisierenden Welt.

 

Mit dem 15. Schulrechtsänderungsgesetz vom 27. Mai 2020 wurde das Schulgesetz im Hinblick auf den Datenschutz optimiert. In Paragraph 120 Abs. 5 Schulgesetz heißt es: „Die Schule darf für den Einsatz digitaler Lehr- und Lernmittel personenbezogene Daten der Schülerinnen und Schüler und der Eltern verarbeiten, soweit dies für die Aufgaben der Schule erforderlich ist.“ Ein ähnlicher Wortlaut ist in Paragraph 121 Abs. 1 Schulgesetz für Lehrkräfte enthalten. Des Weiteren werden die Verordnungen für Lehrer und Schüler zur Verarbeitung zugelassenen Daten derzeit überarbeitet. Bei datenschutzrechtlichen Fragestellungen arbeitet das Ministerium für Schule und Bildung eng mit der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zusammen.

 

Die Vermittlung von Medienkompetenzen an den Schulen ist eine wichtige Bildungsaufgabe. Um den Schülern eine sichere Nutzung von Medien sowie datenschutzrelevante Themen im Schulalltag näher zu bringen, hat das Ministerium für Schule und Bildung den Medienkompetenzrahmen NRW ins Leben gerufen. Ausführliche Informationen können unter www.medienkompetenzrahmen.nrw eingesehen werden. Ferner stellt die Medienberatung NRW den Lehrkräften, Schulen und Schulträgern Informationsmaterialien zu Fragestellungen der IT-Sicherheit und rechtskonformen Nutzung von Daten mit Personenbezug zur Verfügung.

 

Das Ministerium für Schule und Bildung hat eine digitale Arbeitsplattformen eingeführt, die den Anforderungen des Datenschutzes erfüllt. Seit Ende 2019 bietet das Ministerium für Schule und Bildung den Schulen die Arbeitsplattform (LOGINEO NRW) an. Schulische Abläufe werde durch die Plattform erleichtert, da eine rechtssichere Verständigung der Lehrkräfte über dienstliche E-Mails und ein Austausch von Unterlagen in einer gesicherten Cloud ermöglicht werden. Darüber hinaus verfügt die Arbeitsplattform über einen Datensafe für personenbezogene Daten. Seit Januar 2021 stellt das Land den Lehrern für die Kommunikation mit den Schülern eine Videokonferenzoption über den LOGINEO NRW Messenger zur Verfügung und unterstützt so unter anderem das Lernen auf Distanz. Die Datensicherheit und der Datenschutz der Nutzer spielt dabei eine besonders wichtige Rolle. So findet der Informationsaustausch bei Videokonferenzen verschlüsselt statt und entspricht der Datenschutzkonformität. Hilfreich für das Abhalten des Distanzunterrichts ist auch die digitale Förderoffensive der Landesregierung zur Ausstattung von Lehrkräften und bedürftigen Schülerinnen und Schülern. Mittlerweile wurden aus der Förderoffensive 255 Millionen Euro von den in Aussicht gestellten 263 Millionen Euro abgerufen (Stand: 30. Mai 2021).

 

Allerdings weiß ich auch, dass – trotz der Angebote des Landes – nicht immer datenschutzkonforme Angebote, Medien, Programme usw. in der Schule genutzt werden. Zwar sind die Lehrer und die Schulen verpflichtet, den Datenschutz zu beachten, aber manchmal nutzt man bequemere oder bekanntere Programme, die aber nicht den hohen Datenschutzanforderungen genügen. Wenn Sie hier konkrete Anhaltspunkte sehen, würde ich Sie bitten, dies mit der Schulleitung zu besprechen.

 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen und verbleibe

 

mit freundlichen Grüßen

 
Dr. Christian Untrieser MdL

 

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