Frage an Christian Ude von Lucia R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Ude,
am 20.3.13 wurde, nach zweiter Lesung, die zum 1.4.13 in Kraft getretene Änderung des BayRDG im Landtag verabschiedet. Teil dieser Änderung war die Einführung des neuen Art. 33a, der sog. „Retterfreistellung“, die momentan häufig auch als „Rettergleichstellung“ dargestellt und gefeiert wird.
Leider muss man bei Betrachtung von Art. 33a BayRDG aber feststellen, dass lediglich ein erster Schritt in die sicherlich richtige Richtung gemacht wurde, dieser aber keine echte Gleichstellung hinsichtlich Freistellungs- und Lohnfortzahlungsansprüchen erwirkt.
In Art. 33a BayRDG ist nämlich lediglich von „Arbeitnehmern, die ehrenamtlich im Rettungsdienst tätig sind“ die Rede. Ferner wird keine Regelung von Ansprüchen bei Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen, Sicherheitswachen und Bereitschaftsdiensten (wie in Art. 9 BayFwG) getroffen. Somit kann selbst im Fall der ehrenamtlichen Rettungsdienstler nicht von einer Gleichstellung mit Helfern der Feuerwehr gesprochen werden.
Wegen des Wortlauts muss eine weitere Unterscheidung getroffen werden: Da lediglich die Rede von Ehrenamtlichen im Rettungsdienst ist, bleibt eine ganze Reihe von Helfergruppen unerfasst, und hat nach wie vor keinerlei gesetzlich geregelte Ansprüche. Hiervon betroffen sind Helfer für die Betreuung von unverletzt Betroffenen in Notunterkünften (z.B. bei Wohnhausbrand, Bombenfund o.ä.), Rettungshundestaffeln, Suchdienste, Techniker, Medienarbeiter, Ausbilder, die organisierte Erste Hilfe und viele mehr.
Sie sehen es existiert momentan eine 3-Klassen-Helfergesellschaft, wodurch indirekt auch eine unzulässige und unsachgemäße Wertung ehrenamtlichen Engagements entsteht.
Sehr geehrter Herr Ude, mich würde ihre Position als SPD-Spitzenkandidat zur geschilderten Problematik interessieren und was Sie an Handlungsmöglichkeiten für sich und Ihre Partei in der nächsten Legislaturperiode im Landtag sehen, um eine echte Gleichstellung aller Ehrenamtlichen im Bevölkerungsschutz zu erreichen?
Sehr geehrte Frau Reis,
herzlichen Dank für Ihre Frage betreffend der Helfergleichstellung.
Die ehrenamtlich erbrachte Leistung der Menschen in Bayern ist bemerkenswert und kann nicht genug gewürdigt werden. Sie trägt wesentlich zu unserem intakten Gemeinschaftsleben teil. Sie weisen daher völlig zu Recht darauf hin, dass dies nur ein erster Schritt sein kann. Eine sozialdemokratisch geführte bayerische Staatsregierung wird sich nach den Wahlen am 15. September 2013 dieses Themas annehmen und hier weitere Schritte prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Ude