Frage von Klaus S. • 07.06.2011
Antwort ausstehend von Christian Schmidt CSU
(...) Im Übrigen gibt Art. 146 GG niemandem eine Verpflichtung auf, eine neue Verfassung anzustreben, etwa weil das Grundgesetz ohne Volksabstimmung zustande gekommen ist. Dies ist aus der Gründungs- und Rechtsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland nachvollziehbar und tadellos. (...)