Frage an Christian Schmidt von Horst G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Schmidt,
was unternehmen Sie, damit das Deutsche Volk nach Art. 146 GG endlich über eine Verfassung abstimmen kann?
Sehr geehrter Herr Gohla,
Ihre Anfrage habe ich erhalten. Ich hatte Ihnen zu diesem Themenkomplex bereits mit Email vom 27. Oktober 2010 geantwortet. Auf meine damaligen Erläuterungen weise ich noch einmal hin. Auf Ihre konkrete Frage:
Ich unternehme nichts, um die Ersetzung des Grundgesetzes durch eine neue Verfassung anzustreben. Das Grundgesetz ist eine sehr gute Verfassung und auch legitimiert. Im Übrigen gibt Art. 146 GG niemandem eine Verpflichtung auf, eine neue Verfassung anzustreben, etwa weil das Grundgesetz ohne Volksabstimmung zustande gekommen ist. Dies ist aus der Gründungs- und Rechtsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland nachvollziehbar und tadellos. Zu Ihrer Information weise ich auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 31.03.2000 (2 BvR 2091/99) http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20000331_2bvr209199.html hin.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt MdB
Parlamentarischer Staatssekretär