Frage von Horst G. • 16.04.2011
Antwort von Christian Schmidt CSU • 04.05.2011
(...) Im Übrigen gibt Art. 146 GG niemandem eine Verpflichtung auf, eine neue Verfassung anzustreben, etwa weil das Grundgesetz ohne Volksabstimmung zustande gekommen ist. Dies ist aus der Gründungs- und Rechtsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland nachvollziehbar und tadellos. (...)