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Antwort von Christian Schmidt
CSU
• 06.10.2017

(...) Als Bedingung für die Genehmigung gilt unter anderem, dass Pflanzenschutzmittel nur zugelassen werden, wenn sie bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen, Tieren oder das Grundwasser und keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt haben. Dies gilt auch für den Pflanzenschutzmittelwirkstoff Glyphosat. (...)

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