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Frage von Ernst S. •

Frage an Christian Schmidt von Ernst S. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Wann setzen Sie sich für ein Verbot von Glyphosat ein? Warum kam bisher kein Verbot dieses Herbizids?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

die Kriterien für die Genehmigung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen sind auf europäischer Ebene festgelegt. Als Bedingung für die Genehmigung gilt unter anderem, dass Pflanzenschutzmittel nur zugelassen werden, wenn sie bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen, Tieren oder das Grundwasser und keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt haben. Dies gilt auch für den Pflanzenschutzmittelwirkstoff Glyphosat.

Die gesundheitliche Risikobewertung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Glyphosat durch die zuständigen Fachleute ist abgeschlossen. Insgesamt wurden mehr als 1.000 Studien alleine in diesem Bereich bewertet. Bei bestimmungsgemäßer Anwendung des Wirkstoffs sehen die Wissenschaftler der nationalen und europäischen Behörden keine Zweifel an der gesundheitlichen Unbedenklichkeit.

Auch der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) stellt fest, dass der Wirkstoff Glyphosat nach EU-Chemikalienrecht nicht als krebserregend einzustufen ist. Die Bewertung des Ausschusses bestätigt im Ergebnis die der deutschen Behörden (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin – BAuA, Bundesinstitut für Risikobewertung – BfR, Umweltbundesamt – UBA).

Dies steht im Einklang mit den Bewertungen der übrigen europäischen, internationalen und nationalen Organisationen, die für Pflanzenschutzmittel zuständig sind. Dazu gehören insbesondere die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), der gemeinsame Ausschuss für Rückstände von Pflanzenschutzmitteln der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die Welternährungsorganisation (FAO) sowie die Fachbehörden in den USA, Canada, Japan, Neuseeland und Australien. Die Monografie der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) wurde von der Europäischen Chemikalienagentur hingegen nicht bestätigt.

Die Genehmigung des Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffs Glyphosat ist gemäß Verordnung (EU) 2016/1056 der EU-Kommission vom 29. Juni 2016 verlängert. Die Genehmigung gilt bis zum 15. Dezember 2017.

Ich kann Ihnen versichern, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft am Grundsatz, sachliche Entscheidungen auf Basis wissenschaftlich belastbarer Erkenntnisse zu treffen, weiterhin festhalten wird und dass der Schutz der menschlichen Gesundheit für uns an erster Stelle steht.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB
Bundesminister