Frage an Christian Schäfer von Joachim L. bezüglich Finanzen
Für ca. 25000 Beamte und Versorgungsempfänger (Pensionäre, deren Witwen und Waisensollen) soll das Ergebnisse des Arbeitskampfes der Tarifangestellten übernommen werden. Allein die Ruhestandsbezüge kosten uns fast 500 Millionen €, Tendenz für 20 Jahre: steigend! Wer bietet dem Einhalt? Frau Sokol führt die Steigerung der Personalkosten auf 1,63 Milliarden € in ihrem Bericht richtig auf die Steigerungen der Pensionen zurück, da ja die Anzahl der Beschäftigten (auch Beamten gesunken wäre). Gefordert war die Übernahme des Abschlusses durchalle Gewerkschaften, von allen Parteien natürlich auch… wer legt sich schon als Parlamentarier mit den Beamten in der Verwaltung an?! Wählern mithin.
Seltsam nur: diskutiert man mit den Vertretern der Parteien an ihren Wahlständen und schneidet dieses Thema an, stimmen diese zu: Ja, es ist eine ungerechte Entwicklung zwischen Rente und Pension. Ja, es stimmt, dass eine 2,1%-Erhöhung der Gehälter z.B. bei einer Kita-Leiterin 60 € ausmacht, bei einem pensionierten Lehrer aber bis zu 90 € betragen kann. Ja, es stimmt, dass die Tarifangestellten durch ihre Tariferhöhungen ihre spätere Rente nur um wenige Euro steigern, aber ihr Arbeitskampf alle zwei Jahre zu immer weiter auseinanderdriftenden Versorgungen im Alter führt. Ein Durchschnittsrentner in Bremen wird im Juli eine Rentenerhöhung von 25 € erhalten, ein Durchschnittspensionär wird 60 € mehr an Altersbezügen bekommen
Besoldungsanpassungen für die Aktiven: JA
Mehr Polizisten und Lehrer: JA
Aber ein klares NEIN zur automatischen Erhöhung der Pensionen (erstritten durch Arbeiter und Angestellte) um ein Vielfaches der Rentenanpassung!
Vorschlag: reduzieren der Pensionszuwächse auf die höchste erreichbare Rentensteigerung eines Bremer Rentners (Daten liefert die Rentenversicherung). Das entsprechende Besoldungsgesetz ist Ländersache. Die Partei, die das in Angriff nimmt, wird von mir im Mai gewählt! Werde ich „Nicht-Wähler“?
Ihre Position?
Sehr geehrter Herr L.,
Es ist unbestritten, daß Pensionäre gegenüber Rentnern einige Vorteile haben. So wird die Pension beispielsweise auf Basis der letzten Bezüge berechnet, eine Rente hingegen auf Basis des während des Berufslebens erzielten Durchschnittseinkommens. Auch ist die Rentenhöhe durch die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt.
Neben den Pensionen und der BfA Rente gibt es aber noch weitere Formen der Altersversorgung, beispielsweise durch die berufständischen Versorgungswerke.
In meinem Fall ist das das Versorgungswerk der Architektenkammer NRW. Auch hier ergibt sich eine Besserstellung gegenüber einer BfA Rente. Das widerspricht einerseits meinem Gerechtigkeitsempfinden, andererseits habe ich mich aber mein Leben lang darauf verlassen, daß die Konditionen, die für meine Altersversorgung gelten, Bestand haben. Sonst hätte ich nämlich ganz anders vorgesorgt.
Deshalb halte ich es für problematisch, Pensionen oder berufsständische Versorgungen im Nachhinein zu reduzieren: Bei einem so wichtigen Bereich, wir der Altersversorgung ist der Vertrauensschutz unerläßlich.
Allerdings ist nicht einzusehen, wieso die in der BfA pflichtversicherten Arbeitnehmer einseitig schlechter gestellt und belastet werden.
So halte ich es für falsch, wenn die Finanzierung gesellschaftlicher Aufgaben, wie eine angemessene Altersversorgung für Mütter, einseitig den Arbeitnehmern auferlegt wird. So etwas müsste durch Steuern finanziert werden.
Für die Zukunft halte ich es für erstrebenswert, die Altersversorgungssysteme zu harmonisieren und dabei gerechter zu gestalten. Menschen, die sich auf die Bedingungen für ihre Altersversorgung verlassen haben, dürfen aber nicht rückwirkend schlechter gestellt werden.
Mit besten Grüßen
Christian Schäfer