Frage an Christian Schäfer von Jan W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Schäfer,
in ihrem Wahlprogramm fordert die AfD „ein generelles Burka- und Verschleierungsverbot für Bremen und ein striktes Kopftuchverbot in allen Bereichen des bremischen Öffentlichen Dienstes“.
Ist Ihnen bewusst, dass laut dem Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages ein Burkaverbot verfassungswidrig wäre( http://wobo.de/news/burkaverbot-in-deutschland ) und das Bundesverfassungsgericht ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen für verfassungswidrig erklärt hat ( http://www.tagesschau.de/inland/kopftuch-109.html )?
Mit freundlichen Grüßen
J. W.
Sehr geehrte Herr W.,
Ich weiß, daß das Bundesverfassungsgericht im März dieses Jahres das Pauschalverbot von Kopftüchern für unzulässig erklärt hat. Selbstverständlich akzeptiere ich dieses Urteil, auch wenn ich es für bedauerlich halte.
Religionsfreiheit ist ein zentraler Bestandteil unserer Werte- und Rechtsordnung. Nun ist aber leider so, daß das Kopftuch in diesem Zusammenhang kein unmittelbar religiöses Symbol ist. Vielfach symbolisiert es schlichtweg eine Form von Unterordnung: Die Unterordnung unter den Mann, die als Gottgefälligkeit daher kommt.
Wenn also ein Kopftuch AUS DIESEN GRÜNDEN getragen wird, offenbart sich ein Widerspruch zu unseren Grundwerten. Da diese Grundwerte in der Schule unseren Kindern vermittelt werden sollen, halte ich das Kopftuch in diesem Zusammenhang in der Schule für problematisch.
Die Türkei hatte sich übrigens seinerzeit auf dem Weg in die Moderne unter Mustafa Kemal Atatürk von genau diesem Symbol der Unterordnung befreit. Derzeit wird die Modernisierung des Landes unter Erdogan wieder revidiert und das Kopftuch ist seit letztem Jahr an türkischen Schulen wieder erlaubt.
Hier in Deutschland wünschte ich mir, daß die Berufung auf Religionsfreiheit nicht anti-emanzipatorische Bestrebungen beförderte.
Beste Grüße
Christian Schäfer