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Christian Schäfer
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Frage von Sebastian H. •

Frage an Christian Schäfer von Sebastian H. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Schäfer,

wie beabsichtigen Sie die in Bremen ansässige, linksgerichtete "Kuscheljustiz" zur Vernunft zu bringen und letztendlich zu erreichen, dass bereits bei Jugenddeliquenz entsprechend durchgegriffen wird, um der Entwicklung weiterer krimineller Energie entgegenzuwirken? Speziell von der Jugendkriminalität sprechend, möchte ich natürlich nicht vergessen zu erwähnen, dass selbst die "Strafen" für Erwachsene teils lächerlich bis inexistent sind. Man bekommt das Gefühl, dass allgemein bagatellisiert wird, wenn man mal hinter die Kulissen schaut und wahrnimmt, wie viele Straftäter tatsächlich auf den Straßen unterwegs sind und scheinbar ohne Furcht vor strafrechtlichen Konsequenzen ihr bisheriges kriminelles Leben weiterleben.

Weiter schreiben sie in ihrem Wahlprogramm sinngemäß von einer Erhöhung der Zuschläge für Nacht- und Feiertagsarbeiten der Sicherheitsbehörden. Mit welchen anderweitig gelegenen finanziellen Einschränkungen (zB bei der freien Heilfürsorge oder dem sog. Weihnachtsgeld) haben etwaige Berufsgruppen zu rechnen?

Ferner würde mich interessieren, was sie dahingehend denken, dass ein Polizist im Streifendienst eine nach A10 besoldete Stelle bekleidet, jedoch im Regelfall nur A9 erhält. Ein Lehrer, der nach A12 besoldet wird, wartet ja auch keine 18 Jahre, wie bei der Polizei, bis er tatsächlich auch A12 erhält. Diese Diskrepanz ist ein Punkt weitreichender Unzufriedenheit in Reihen der "einfachen Schutzmänner".

Ich bedanke mich für Ihre Antwort im Voraus und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

S. H.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre ausführliche Fragestellung.

In der Tat beschreitet Bremen bei der Verfolgung von Straftaten insbesondere bei jugendlichen Straftätern ganz eigene Wege. Laut der GdP werden nur 15% derjenigen, die Mist gebaut haben, in Bremen verurteilt. Der Durchschnitt in Deutschland liegt bei 45%. Bremen arbeitet statt mit Strafen lieber mit Auflagen. Das verhindert die Vorstrafe und die Haftgründe bei Wiederholungstaten.
Wir meinen: Um Straffälligkeit bereits im Keim zu ersticken und „kriminelle Karrieren“ zu verhindern, muß der Schwerpunkt auf die Prävention und auf den Abbau von Jugendkriminalität gelegt werden. In die Prävention müssen außer den Sicherheitsbehörden wie der Polizei und dem Staatsschutz auch andere staatliche Institutionen wie beispielweise das Jugendamt oder die Schulbehörden eingebunden werden.

Bei jungen Delinquenten ist es wichtig, ihnen frühzeitig die Konsequenzen ihres Fehlverhaltens aufzuzeigen, einen Abschreckungseffekt und bestmöglich einen Umdenkprozess zu erzeugen.

Hierzu ist es wichtig, gemäß den Vorschriften des Jugendgerichtsgesetztes (JGG) in allen Fällen ein beschleunigtes Verfahren zu eröffnen und dieses zum Abschluss zu bringen. Es ist hinlänglich bekannt, dass nur dann eine erzieherische Wirkung erzielt wird, wenn den Straftätern schnellstmöglich nach der begangenen Tat ihr Fehlverhalten aufgezeigt

Wir setzten uns ferner dafür ein, jugendliche Straftäter verstärkt durch nachhaltige Maßnahmen zur Verankerung in unserer Gesellschaft zu begleiten. Hierzu gehören Ausbildung und schulische sowie berufliche Qualifizierung so- wie deren konsequente Nachhaltung.

Als mögliches Sanktionsmittel des Jugendgerichtsgesetztes (JGG) ist die sogenannte „unbestimmte Jugendstrafe“ (ehemals §19 JGG) neu zu überdenken und gegebenenfalls wieder in Kraft zu setzen.

Auch sind wir der Aufassung,dass für alle zuständigen Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht) die notwendigen organisatorischen, fachlichen und personellen Voraussetzungen verbessert werden müssen, um eine qualifizierte Strafverfolgung zu gewährleisten.

Zu den Besoldungen: Die freie Heilfürsorge hat gerade unter wirtschaftlichen Aspekten ihre Berechtigung (Einsparungseffekte für den Staat, da die Kosten unter dem Arbeitgeberbeitrag für die Krankenversicherung liegen) und darf deshalb nicht in Frage gestellt werden. Da gerade bei den Personalkosten in den letzten Jahren hohe Einsparungsmaßnahmen getroffen worden sind, sollte auch hier endlich ein Schlusspunkt gesetzt werden und das sogenannte Weihnachtsgeld beibehalten werden. Zur Absicherung wäre es wünschenswert, wenn diese Sonderzuwendung in die Gehaltstabellen fest integriert wird.

Jeder Beamte, der die Aufgaben eines höherwertigen Dienstposten wahrnimmt, sollte auch danach entlohnt werden. Allerdings wäre es sinnvoll, eine Art Probezeit damit zu verbinden, z.B. von 6 Monaten, in der der Nachweis für die Eignung, Leistung und Befähigung für die Aufgabe erbracht werden sollte.

Mit besten Grüßen

Christian Schäfer