Frage an Christian Sauter von Wolfgang E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Sauter,
ich habe eine Frage zur Doppelverbeitragung der Direktversichungen.
Ich habe meine Direktversicherung zu 100% aus eigenen Beiträgen aus meinem Nettoeinkommen finanziert. D.h. Steuern und Sozialabgaben habe ich in der Sparphase geleistet - und das seit 1976. Nach Meinem Verständnis handelt es sich bei dem angesammelten Kapitalstock in der Lebensversicherung um mein Eigentum. Darf der Staat auf mein Eigentum, die Kapitallebensversicherung, erneut mit 19% Krankenkassenbeiträgen zugreifen, und wenn ja, warum? Bitte keine Begründung, die da lautet, die Karlsruher Richter sagen das wäre rechtens. Gibt es in Deutschland noch einen Art. 14 GG oder nicht mehr?
Als besonders empörend, weil unanständig, empfinde ich übrigens den Rückgriff auf alle Leistungen die vor der Verabschiedung des Gesetzes 2004 erfolgt sind.
Mit freundlichen Grüßen
W. E.