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Christian Rechholz
ÖDP
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Frage von Birgitta H. •

Hallo. Wie ist ihre Einstellung zu Abtreibungen ...?

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Antwort von
ÖDP

Vielen Dank für Ihre sehr ernste Frage.

Ich möchte Ihnen dreiteilig antworten.

Zunächst ein persönliches Erlebnis.
Bei einer Veranstaltung habe ich vor Jahren einen Studenten mit multiplen Behinderungen kennengelernt, er brauchte rund um die Uhr einen Zivildienstleistenden. Er hat sich heftigst dagegen gewehrt, sein Leben als nicht lebenswert zu bezeichnen. Kein anderer Mensch habe das Recht dazu. Er war ein entschiedener Abtreibungsgegner.  Es werden kaum noch Menschen mit Down-Syndrom bei uns geboren. Wir selektieren Menschen. Ich finde das traurig und empörend. Menschen mit Behinderungen haben das gleiche Lebensrecht. Ich bin mit der ÖDP gegen die Selektion von Menschen, gegen diese moderne Form der Euthanasie, auch gegen Klonen und sonstige Experimente mit Menschen, gegen den Trend zu Designer-Babys.

Die Haltung unserer Partei:
Die ÖDP ist geprägt von der "Ehrfurcht vor allem Leben" und der unantastbaren Menschenwürde. Wir wollen die Zahl der Abtreibungen so niedrig wie möglich halten. Abtreibung ist nicht einfach eine Verhütungsmethode, sondern die Beendigung menschlichen Lebens und ein erheblicher medizinischer Eingriff, der auch physische und psychische Folgen haben kann. Es geht um Hilfestellungen und Information. Viele Abtreibungen werden auch auf Druck von Männern durchgeführt. Wie wollen wir die Zahl senken?
 

"Dies soll durch Beratung und Förderung erreicht werden. Eine Pflichtberatung, wie im § 218 vorgesehen, ist für die ÖDP essenziell. In dieser Beratung sollen werdende Mütter, aber auch Väter, über Hilfsmöglichkeiten im Falle einer Schwangerschaft informiert werden. 

Unserer Meinung nach sind die bisherigen Hilfsmöglichkeiten bei Weitem noch nicht ausreichend. Unser Ziel ist es, dass keine Schwangere eine Schwangerschaft z.B. aus finanziellen Gründen abbrechen muss. Auch bei anderen Problemen ist mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Im Endeffekt ist es aber die Entscheidung der Frau, ob ein Schwangerschaftsabbruch nach einer Pflichtberatung vorgenommen wird. Die ÖDP ist für die Beibehaltung der Regelungen zur Straflosigkeit des § 218a."

Zur Verfassungslage:
Artikel 1, die unteilbare Menschenwürde gilt für alles menschliche Leben. Das ist Verfassungslage und wurde schon mehrfach vom Bundesverfassungsgericht betont. Der Staat ist also zum Schutz auch ungeborenes Lebens verpflichtet. Der Artikel 1 ist durch die sogenannte Ewigkeitsklausel geschützt, darf also nie abgeschafft oder verändert werden. Das bedeutet, selbst mit 100 Prozent Mehrheit könnte der Bundestag diese Tatsache nicht außer Kraft setzen. Die Politik hat nur in einem gewissen Rahmen die Möglichkeit, diese Schutzpflicht des Staates zu definieren, also ob man diese beispielsweise vor allem durch Hilfs- und Informationsangebote sicherstellt.