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Christian Petry
SPD
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Frage von Rolf H. •

Was macht denn die Verkleinerung des Bundestages? Schon länger nichts mehr gehört.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H.,

besten Dank für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.de, auf die ich gerne antworten möchte. Mit Ihrer Frage sprechen Sie im Kern die schon länger andauernde Debatte rund um die Novellierung des Wahlrechts an.

SPD, Grüne und FDP wollen wie schon im Koalitionsvertrag vereinbart mit einer Wahlrechtsreform das jahrelange Ringen um eine wirksame Verkleinerung des Bundestages zu einem Ergebnis führen. Anfang Juli haben die Ampelfraktionen ein Eckpunktepapier intern vorgelegt. Mit dem Vorschlag wäre gesichert, dass der Bundestag zur gesetzlichen Regelgröße von 598 Abgeordneten zurückkehren würde. Bundestagsgrößen wie zuletzt mit 736 Abgeordneten würden der Vergangenheit angehören.

Erreicht werden soll das Ziel von konstant 598 Abgeordneten mit der Einführung einer sogenannten Zweistimmendeckung. Die Zuteilung eines Wahlkreismandats an einen Kandidaten beziehungsweise eine Kandidatin mit den meisten Erststimmen erfolgt hiernach nur dann, wenn sein oder ihr Mandat durch das Ergebnis der Zweitstimmen der jeweiligen Partei gedeckt ist. Stehen einer Partei in einem Bundesland nach ihrem dortigen Zweitstimmenergebnis zum Beispiel nur fünf Mandate zu, haben Direktkandidatinnen und –kandidaten der Partei jedoch in sechs Wahlkreisen des Bundeslandes die meisten Stimmen erzielt, kann die- beziehungsweise derjenige mit dem prozentual schwächsten Ergebnis sein Mandat nicht erringen. Das Entstehen von sogenannten Überhangmandaten, die maßgeblich zur „Aufblähung“ des Bundestages beigetragen haben, wird somit von Anfang an ausgeschlossen – Ausgleichsmandate sind nicht mehr notwendig.

Weiterhin wird mit Blick auf die Erststimme die Überlegung angestellt, eine sogenannte Ersatzstimme einzuführen. Sollte der Fall eintreten, dass ein Mandat wie oben beschrieben aufgrund der Zweitstimmendeckung nicht erlangt werden kann, käme es auf die Ersatzstimme, die vergleichbar mit einer Zweitpräferenz für eine Kandidatin oder einen Kandidaten ist, an. 

Natürlich ist dies nur eine Kurzzusammenfassung des Eckpunktepapiers der Ampel-Fraktionen. Klar ist, dass es mit Blick auf die genaue Ausgestaltung des Wahlrechtes– natürlich im Laufe dieser Wahlperiode – noch weiteren intensiven Debatten und etwaigen Änderungen auf dem Weg hin zu einem Gesetzesentwurf bedarf.

Da es auch vor allem darum geht, den Einklang des neuen Wahlrechts mit der Verfassung zu gewährleisten, hat der Deutsche Bundestag im Frühjahr 2022 außerdem die sogenannte „Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit“ eingesetzt, die bis 30. Juni 2023 ihren Abschlussbericht vorlegen soll. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite des Deutschen Bundestages im Internet unter https://www.bundestag.de/ausschuesse/weitere_gremien/kommission-wahlrecht

Mit freundlichen Grüßen

Christian Petry

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