Frage an Christian Petry von Klaus M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Petry,
die Grünen haben im Bundestag den Antrag Drucksache 19/7769 v. 13.02.2019 gestellt, für Verbesserungen für die psychosoziale Betreuung der Organempfänger und ihrer Angehörigen.
Eine Organübertragung von sterbenden auf todkranke Menschen, führt, wenn der Patient die Operation überlebt, zu einer Zwangseinnahme von Medikamenten, die gesunde Organe angreifen. Sie sind äusserst gesundheitsschädlich, bis hin zum Todeswunsch https://www.sueddeutsche.de/bayern/organspende-ueberleben-1.4262402
Wie stehen Sie zu diesem Antrag?
Die andere Seite ist der Explantierte (Zergliederte) und dessen Angehörige. Würden Sie diesen Antrag auf die Angehörigen des Explantierten erweitern?
Besonders problematisch ist die Situation, wenn Kinder explantiert werden sollen.
Nach einer vollständigen Verwertung von Organen und Geweben, kann der Explantierte keine Schmerzen mehr haben, aber dessen Angehörige.
Eine Mutter, deren Kind Organe und Gewebe entnommen wurden, zeigt gravierenste Schäden auf, die sie erlitten hat, bei dem Gedanken, dass ein nahestehender Mensch mit Messern und Knochensägen zerteilt (vgl. Fleischindustrie) und in ganz Europa verschickt wurde https://gesundheitsberater.de/organspende-nie-wieder-organtransplantation-aus-der-sicht-einer-betroffenen/ Diese Menschen benötigen händeringend lebenslang psychosoziale Betreuung.
Selbst renommierteste Top-Explanteure sagen „Die Vorgeschichte für die Spende ist ja eine Katastrophe für die Beteiligten“ https://www.tagesspiegel.de/berlin/diskussion-um-organspenden-transplantation-funktioniert-nur-mit-spendern/23015154.html
Wäre es aus diesem Grund nicht dringenst geboten, weiteres Leid zu verhindern und Zergliederungen von lebenden Menschen (Gehirntod) für unter 18-Jährige zu verbieten?
Wie hoch schätzen Sie als verantwortlicher Bundestagsabgeordneter die Kosten für die lebenslange psychosoziale Betreuung der Angehörigen der Ex-/Transplantierten, die ja weit über den Tod des Tranplantierten reicht?
Sehr geehrter Herr M.,
besten Dank für Ihre Frage. Die Bundesregierung hat zum Thema Organspende einen eigenen Gesetzentwurf (Drucksache 19/6915) vorgelegt, den die Koalitionsfraktionen aus SPD und Union unterstützt haben. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Strukturen in Bezug auf die Organspende in den Entnahmekrankenhäusern zu verbessern und diese angemessen zu vergüten sowie die Verantwortlichkeiten der am Prozess der Organspende Beteiligten zu stärken. Schließlich wird eine Angehörigenbetreuung geregelt, die insbesondere den Austausch von anonymisierten Schreiben zwischen Organempfängern und den nächsten Angehörigen von Organspendern beinhaltet.
Zu dieser psychosozialen Betreuung von Menschen, die durch Organspende unmittelbar betroffen sind, gehört unter anderem auch die wichtige Arbeit der DSO, der Deutschen Stiftung Organtransplantation. Die DSO bietet in verschiedenen Phasen Unterstützung für Angehörige an, die den Prozess der Organspende unmittelbar begleiten. Dazu gehören Angebote der Begleitung im Akutprozess bei einer Organspende, die kurzfristige Begleitung nach der Spende sowie die mittelfristige und nachhaltige Begleitung.
Die Arbeit der DSO ist hinsichtlich der Angehörigenbegleitung bei einer Organspende nicht wegzudenken. Die SPD-Bundestagsfraktion ist dankbar, dass die Deutsche Stiftung Organtransplantation neben vielen weiteren Akteure einen immens wichtigen Baustein bei der Betreuung von Angehörigen übernimmt und unterstützt diese Arbeit in vollem Maße. Es ist ein gutes und ein wichtiges Zeichen, dass die DSO als relevanter Akteur den Gesetzentwurf der Bundesregierung ausdrücklich unterstützt.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne unter christian.petry@bundestag.de zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Petry