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Christian Petry
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Frage von Dorothee P. •

Frage an Christian Petry von Dorothee P. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Herr Petry,

die jetztige Mindesbeitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung für freiwillig Versicherte ist sehr ungerecht und benachteiligt gerade die Familien und Personen, die sowieso schon nicht verdienen und dann noch für einen sehr viel höheren Beitrag sich dann noch versichern müssen. Es müsste doch nur nur nach dem tatsächlichen Gewinn die Beiträge bemessen werden. Wie soll man denn sonst noch eine vernünftige Altersvorsorge treffen können? Ich würde sie bitten, sich dafür einzusetzen, dass der Betrag aus dem tatsächlichen Gewinn bemessen wird. Auch finde ich es etwas komisch, dass man zuwenig eingezahlt Beiträge zurückzahlen muss und zuwenig gezahlt Beiträge nicht zurück bekommt. Man kann ja auch nichts dafür, wenn es beim Finanzamt mal etwas länger dauert.
Vielen Danke

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau P.,

vielen Dank für Ihre E-Mail, die ich hiermit gerne beantworten möchte.

Sie sprechen die Mindestbeitragsbemessungsgrenze für freiwillig Versicherte an. In der Tat ist es bisher so, dass bei der freiwilligen Versicherung ein Mindesteinkommen unterstellt und der Beitragsberechnung zugrunde gelegt wird, das in vielen Fällen von den Betroffenen gar nicht erwirtschaftet wird. In solchen Fällen müssen Beiträge auf ein Einkommen gezahlt werden, das faktisch nicht erzielt wird.

Das verhindert in vielen Fällen eine möglicherweise erfolgversprechende Existenzgründung. Zudem bestraft das auch diejenigen, die mit Fleiß und Eigeninitiative versuchen, aus der Abhängigkeit von öffentlichen Transferleistungen herauszukommen wie auch diejenigen, die aufgrund von Care-Arbeit nicht arbeiten können.

Die SPD hatte deshalb in der vorherigen Legislaturperiode beschlossen, das zu verbeitragende Mindesteinkommen auf die Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 450 Euro abzusenken. Dies entspricht den gewandelten Gegebenheiten in unserer modernen Erwerbswelt, in der Selbständige oft kleine und Kleinstunternehmer ohne Angestellte sind, in der aber auch vor allem Frauen mit der Betreuung und Pflege von Angehörigen befasst sind.

Wie Sie wissen, bereiten die SPD und die beiden Unionsparteien aktuell Gespräche zur Bildung einer neuen Bundesregierung vor. Erste Eckpfeiler eines solchen Koalitionsvertrages wurden Anfang Januar in Sondierungsgesprächen diskutiert.
Ich bin mir sicher, dass die Verhandlerinnen und Verhandler der SPD dieses Anliegen mitbedenken und hoffe, dass sie sich dieses Mal gegenüber der Union durchsetzen können.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Petry

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