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Christian Maaß
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Frage von Heike A. •

Frage an Christian Maaß von Heike A. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Maaß,

Sie und Ihre Partei propagieren, Nachtspeicherheizungen und Durchlauferhitzer zu verbieten. Wir haben 1986 ein Haus in Bergstedt gekauft, das Nachtspeicherfußbodenheizung hat - Anfang der 80er Jahre das Nonplusultra. Vor 4 Jahren haben wir zwecks Energieeinsparung unsere Warmwasserbereitung auf eine Solaranlage umgestellt. Da wir aber nicht in den Tropen leben, brauchen wir, um auch an grauen Tagen heiß duschen zu können, einen Durchlauferhitzer. Meine Fragen:
Wie sollen wir unser Heizsystem ändern ohne uns finanziell zu ruinieren (denn es bedeutet Totalrenovierung wegen Aufstemmen des Estrichs)? Eine Pelletheizung kommt übrigens auch nicht in Frage, da wir mehr als 30m von der Straße liegen.
Wie soll in Hamburg eine Solaranlage zur Warmwassergewinnung funktionieren ohne Durchlauferhitzer?

Mit freundlichem Gruß
Heike Arlt

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Arlt!

Herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die mir die Gelegenheit gibt, die in den Medien teils etwas verkürzte Darstellung unseres Gesetzentwurfes gerade zu rücken. In bestehenden Gebäuden wollen wir den Betrieb von elektrischen Durchlauferhitzern selbstverständlich auch weiterhin zulassen, wenn diese elektronisch geregelt werden und sie somit klimafreundlicher sind als ungeregelte Durchlauferhitzer. Mir ist vollkommen bewusst, dass in Bestandsgebäuden Durchlauferhitzer die einzige wirtschaftlich vernünftige Lösung für die Warmwasser-Bereitung sein können.

Ein Verbot von Durchlauferhitzern soll es nur für neu zu bauende Wohngebäude geben. In bestehenden Gebäuden wollen wir lediglich, dass alte, ineffiziente ungeregelte Durchlauferhitzer durch geregelte Geräte ersetzt werden. In diesen Fällen ist es nicht nur aus Sicht des Klimaschutzes, sondern auch aus der wirtschaftlichen Sicht der Hausbewohner vernünftig, diese auszutauschen. Anders ist dies jedoch bei den Vermietern von Mietwohnungen. Um die Investitionskosten gering zu halten, könnten diese auf den Austausch ungeregelter Durchlauferhitzer verzichten, weil die hohen Betriebskosten ohnehin vom Mieter getragen werden. Dieses Dilemma wollen wir zum Nutzen der Mieter und des Klimas mit dem Verbot auflösen. Die für eine Umstellung notwendigen Investitionen der Gebäudeeigentümer wollen wir mit staatlicher Förderung unterstützen.

Nachtspeicherheizungen sind für die Wärmeproduktion sehr ineffizient. Ihr niedriger Wirkungsgrad sorgt für einen hohen CO2-Ausstoß und verursacht relativ hohe Heizkosten. Deswegen sollen diese vor allem in den großen Mietshäusern außer Betrieb genommen werden, da für die Mieter ein vergleichbares Dilemma wie bei den Durchlauferhitzern besteht. Insbesondere für selbst genutztes Eigentum sieht unser Entwurf hingegen Ausnahme-Regelungen vor. Immer dann wenn andere Arten der Raumheizungen technisch nicht möglich und wirtschaftlich nicht vertretbar und unzumutbar sind, sollen auch Nachtspeicher- bzw. Stromheizungen weiter betrieben werden dürfen. Hierfür ist Ihre Fußbodenheizung sicherlich ein gutes Bespiel.

Mit unserem Klimaschutzkonzept wollen wir in eine umfassende Sanierung der Hamburger Gebäudebestände einsteigen, die angesichts steigender Energiepreise und ineffizienter Wärmeversorgung auch ökonomisch dringend geboten ist. Den genauen Wortlaut unseres Antrages für eine Novelle des Klimaschutzgesetzes, der auch die Punkte Durchlauferhitzer und Nachtspeicherheizungen enthält, können Sie unter dieser Adresse auf meiner Website nachlesen:

http://www.christian-maass.net/files/christian-maass/DS%2018-7482.pdf

Mit freundlichen Grüßen
Christian Maaß