Frage an Christian Maaß von Carlos S. bezüglich Gesundheit
An den tierpolitischen Sprecher der GAL,
aus sicherer Quelle erfuhr ich ,das die Hamburger Behörde bei Vermittlungen von Hunden der Kat.1 (nach dem neuen Hundegesetz § 2 (1) ) aus Hamburger Tierheimen ,Auskunft über Name und Anschrift der neuen Besitzer/in von dem Verein verlangt.Auch wenn die Tiere in andere Bundesländer vermittelt werden.
Seit wann gibt es diese Auskunftspflicht?
Wie lange werden diese Daten gespeichert?
Gibt oder gab es Ausnahmeregelungen für ein Hamburger Tierschutzverein?
Wenn ja ,für welches und in welchem Zeitraum?
Carlos Setter
Sehr geehrter Herr Setter,
Ich habe Ihre Frage (sowie ähnliche, persönliche Bürger-Anfragen) zum Anlass genommen, eine entsprechende Anfrage an den Senat einzureichen. Die Antworten erwarte ich in zwei Wochen. Die Anfrage können Sie dann in der online-Parlamentsdatenbank unter https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/ finden, indem Sie bei "Formalkriterien" meinen Namen sowie das Kriterium "Schriftliche Kleine Anfrage" eingeben.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Maaß