Frage an Christian Maaß von Peter M. bezüglich Verkehr
Sie sprachen unlängst an, die Lärmquelle Strassenverkehr zu begrenzen. Sie spielten mit der Möglichkeit, weiter Verkehrsberuhigungen zu veranlassen.
Könnte nicht damit der Anfang gemacht werden, den frühmorgendlichen Lieferverkehr an die innerstädtischen Supermärkte mit zum Teil gewaltigen Diesel-Lkw zu begrenzen.
In der Regel lassen REWE u. A. die zum Billigtarif fahrenden Thüringer Sped-Trans mit lärmenden MAN-Fahrzeugen die "brüllende" CARRIER Froster auf dem Vordach tragen ab 4.50 Uhr z.B. in die verkehrberuhigte Zonen Eißendorfs einfallen: so am Kirchenhang 2. Das es auch anders geht zeigen andere Lieferanten auf.
Kurz: es genügt, wenn die stadtbesuchenden Lieferfahrzeuge mal aktuell vom Lärmschutz abgehorcht werden. Laute und lärmende Fahrzeuge erhalten keine Stadtzulassung. Wie wäre es damit?
Gruß, Peter Mohr
Sehr geehrter Herr Mohr,
das Thema Lärmschutz muss endlich mit der Aufstellung von Lärm-Aktionsplänen in Angriff genommen werden, was der Senat bisher versäumt hat. Bei der Aufstellung der Lärmaktionspläne müssen auch die betroffenen Anwohner in den jeweiligen Stadtvierteln beteiligt werden, damit Probleme wie das von Ihnen beschriebene Problem mit dem Lieferverkehr im Wohngebiet systematisch erkannt und angegangen werden.
Was das spezielle Problem in Eißendorf angeht, kenne ich die Situation vor Ort zu wenig, um konkrete Vorschläge zu machen. Vorstellbar ist jedoch generell, dass für den Lieferverkehr von LKW Verkehrsbeschränkungen für die Nachtzeit erlassen werden.
Die GAL will außerdem insbesondere für Lieferfahrzeuge eine "Umweltzone" in der Stadt einführen, in die nur Fahrzeuge fahren dürfen, die Mindestanforderungen an den Immissionsschutz genügen. Dabei würde man sich aufgrund der bundesrechtlichen Vorgaben an den Luft-Schadstoffklassen Euro 1 -5 orientieren, doch sind erfahrungsgemäß neuere, saubere Fahrzeuge auch leiser, so dass wir uns auch einen Effekt auf den Lärmschutz erhoffen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Maaß