Frage an Christian Maaß von Jens C. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Maaß,
Sie haben sich seinerzeit federführend mit Ihren Kollegen Dr. Dressel und Fuchs um das Hundegesetz ff. gekümmert.
Es ist leider höchst unerfreulich (vornehm formuliert), in welcher Weise sich die Bezirks- und Ortspolitiker in dieser Angelegenheit hervortun; insbesondere im Lokstedter Ortsamtsbereich.
Die Umsetzung der Globalrichtlinie gerät zu einem Glücksspiel, wobei es davon abhängt, wo man wohnt; ob man seinen teuer erworbenen "Hundeführerschein" verbrennen kann, da er einem fast keine zusätzlichen Flächen bringt.
Insbesondere Ihre Parteifreunde in Eimsbüttel hielten es für notwendig, in fast jeder Grünanlage Nutzungskonflikte anzunehmen und daher wegen Spielbereichen oder Biotopen (!) keine Freigabe zu erteilen. Diskussionen mit Betroffenen waren nicht gewünscht.
Ich frage mich, warum der Senat und die Parteifreunde der Bürgerschaftsfraktion nicht besser auf die Ortsebenen einwirken.
Sind sich die Ortspolitiker eigentlich der Tragweite ihrer Entscheidungen für Hamburg bewußt?
Hundehalter sind jedenfalls auch Wähler. Wenn die Herren und Damen Wert darauf legen, wieder gewählt zu werden, sollten sie sich schnell eines Besseren besinnen; so werden wir die GAL nicht wählen können!
Auch der Hund ist ein schützenswertes Lebewesen. Er verhält sich in vielen "Biotopen" deutlich zivilisierter als der Mensch.
Wenn die Politik keine Hunde mehr in der wachsenden Stadt Hamburg haben möchte, wenn sie nur noch überwiegend tierschutzwidrig gehaltene und dadurch aggressiver gewordene Hunde haben möchte, soll sie es offen sagen. Will sie weiterhin ein vernünftiges Miteinandern, soll sie endlich auf allen Ebenen etwas dafür tun!
Was also gedenken Sie zu unternehmen, damit ich auch in Eimsbüttel die Rechte bekomme, die Sie uns versprochen hatten? Muss ich ins Umland oder einen anderen Bezirk fahren - oder in die Illegalität gehen?
J. Christiansen, ein verbitterter Bürger
Sehr geehrter Herr Christiansen,
Zunächst einmal möchte ich festhalten, dass sich durch das Hundegesetz die Rechtslage für Hundehalterinnen und Hundehalter in Bezug auf die Nutzung von Grünanlagen nicht verschlechtert, sondern grundsätzlich verbessert hat. Vor dem Erlass war es ausnahmlos verboten, Hunde unangeleint in Grünanlagen herum laufen zu lassen, nach dem neuen Gesetz ist es für geprüfte Hund-Halter-Paare auf geeigneten Grünflächen erlaubt. Die Prüfung, ob eine Fläche geeignet ist oder nicht, obliegt den Bezirken. Das halte ich auch weiterhin für richtig, da die Bezirke näher am Stadtteil dran sind und die Frage besser beurteilen können als die Bürgerschaft. Eine Demokratie bringt es jedoch mit sich, dass nicht alle mit den Entscheidungen der Mehrheit einverstanden sind. Solange das Verfahren demokratisch und vernünftig ist - und davon bin ich überzeugt - muss die Minderheit damit leben. Auch wenn das für Sie sicherlich unbefriedigend erscheinen muss.
Beste Grüße
Christian Maaß