Frage an Christian Maaß von Annegret K. bezüglich Recht
Hallo Herr Maaß,
Gestern wurde in der Bezirksversammlung Eimsbüttel über die Umsetzung der Globalrichtlinie zur Ausweisung von Hundeauslaufzonen nach § 9 Abs. 3 HundeG. abgestimmt.
Im Kerngebiet Eimsbüttel darf ich mit meinem geprüften Hund bis auf die genannten Ausnahmen frei laufen. Das hat der Kerngebietsausschuss so entschieden. Ob sich dies nun lohnt, sei erst mal dahingestellt, dies kann ich auch nicht beurteilen, was ich beurteilen kann, ist, dass die Ortsausschüsse von Eidelstedt, Lokstedt und Stellingen anders votierten.
Dort wurde alles was auch nur nach Wasser roch, oder wo vielleicht eine Schaukel oder ein Kleingarten in der Nähe war, für Führerschein geprüfte Hunde als Freilaufzone, abgelehnt. Obwohl hier ganze Straßenzüge genannt wurden, wo der Gesetzgeber eigentlich der Meinung war, dort kann der geprüfte Hund frei laufen.
Da wurden dann mal eben nicht abgegrenzte Spielbereiche an großen breiten Straßen bemüht, irgendwelche Tümpel oder z.B. die Tarpenbek, wo der Hund einzig Ratten jagen kann, ins Spiel gebracht und kurzer Hand als Biotop ausgegeben. Unsere Feierabendpolitiker sind damit fein raus. Sie haben ja ihre Schuldigkeit getan. Alle noch so winzigen Gebiete wurden begutachtet und die meisten natürlich abgelehnt. Denn bei solchen Vorgaben vom GUG ist es völlig klar, das da nichts übrig bleibt. Hauptsache die Natur und die Wildtiere sind geschützt. Wo bleibt der Hund, wo bleibt der Mensch??? Ich hoffe nicht, dass der Hund erst auf die Artenschutzliste kommen muss, damit auch er schützenswert ist.
Herr Maaß, haben Sie sich das so vorgestellt, als Sie zusammen mit Ihren Kollegen, die Verantwortung zur Umsetzung der Globalrichtlinie auf die Bezirke abgewälzt haben.
Warum sind die Hunde in Wandsbek ungefährlicher als in Eimsbüttel. Was gedenken Sie gegen diese Ungleichheitsbehandlung zu tun?
Mit hundefreundlichen Grüssen
Annegret Ketzler
Sehr geehrte Frau Ketzler,
Ihre Anfrage deckt sich im Wesentlichen mit zwei Anfragen von Frau Thumser sowie Herrn Christiansen auf abgeordnetenwatch. Bereits Frau Thumser hatte ich geantwortet:
"Ich habe mich im Gesetzgebungsprozess dafür eingesetzt, dass die Bezirke darüber entscheiden sollen, welche Grünanlagenteile sie für geprüfte Hunde und ihre Halter frei geben und welche nicht. Ich halte es nach wie vor für sinnvoll, dass diese Entscheidung bei den Bezirken liegt, da nicht alle Grünanlagen für eine solche Öffnung geeignet sind und nur die Bezirke über die geeignete Sachnähe verfügen hierzu eine begründete Entscheidung zu treffen. Ich wüsste hingegen nicht, wie wir in einem Landesparlament wie der Bürgerschaft sinnvoll über einzelne Wiesen und Wege in den Stadtteilen entscheiden sollten. Gegenüber unseren grünen Bezirksabgeordneten werbe ich weiterhin dafür, angemessene Lösungen für Hundehalter zu finden. Wenn jedoch einzelne demokratisch gewählte Bezirksversammlungen Entscheidungen treffen, die Sie nicht für vernünftig halten, kann ich Ihnen nur raten, von Ihren demokratischen Teilhabemöglichkeiten bei der nächsten Wahl (und darüber hinaus) entsprechend Gebrauch zu machen. Es liegt auch in Ihrer Hand, wer in den Bezirksversammlungen über die genannten Fragen in welchem Sinne entscheidet."
Ich kann auch Ihnen gegenüber nur sagen, dass ich weiterhin die Bezirksversammlungen für die geeigneten Gremien für die von Ihnen bemängelten Entscheidungen halte. Eine Demokratie bringt es mit sich, dass nicht alle mit den Entscheidungen der Mehrheit einverstanden sind. Je näher jedoch die entscheidenden Gremien in den Stadtteilen verankert sind, desto eher besteht für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit der Einflussnahme.
Beste Grüße
Christian Maaß