Frage an Christian Maaß von Gerhard R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Maaß,
hoffentlich werden Sie mir die Fragen beantworten:
1. Werden einige GAL-Abgeordnete insbesondere im Hinblick auf die Ausführungen von Prof. Dr. Renck das Landesverfassungsgericht und den Rechnungshof anrufen?
2. Werden diese Abgeordneten Überzeugungsarbeit - ein Fünftel der Bürgerschaft muss der Anrufung zustimmen - bei SPD-Abgeordneten leisten?
3. Falls Sie die Fragen zu 1 und 2 verneinen: Welche Gründe?
Die finanziellen Zuwendungen für die beiden Kirchen werden in den Verträgen als feste Größen behandelt. Später können die Zuwendungen auch anderen Gemeinschaften nicht verweigert werden.
4. Halten Sie es für erforderlich, dass durch Anpassungsklauseln unkalkulierbare Auswirkungen auf den städtischen Haushalt vermieden werden?
5. Machen sich Abgeordnete, die jetzt nicht alle rechtlichen Möglichkeiten (Landesverfassungsgericht, Rechnungshof) ausschöpfen, mitschuldig, wenn später die jetzt verursachten Mehrausgaben zu Lasten der Bereiche Bildung und Soziales gehen?
6. Was werden Sie tun?
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth
Sehr geehrter Herr Reth,
nach Auskunft meiner zuständigen Kollegen haben sich weder in der Expertenanhörung noch anderweitig bisher Erfolg versprechende Anknüpfungspunkte für einen Normenkontrollantrag ergeben. Sollten sich solche Anhaltspunkte jedoch noch ergeben, so wäre ich bereit, über die Erarbeitung oder Unterstützung eines solchen Antrags intensiv mit meiner Fraktion zu beraten.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Maaß