(...) Die Thematik der Gemeinnützigkeit ist allerdings nicht bei allen Organisationen einfach zu bewerten. Zivilgesellschaftliches Engagement ist nicht nur wünschenswert, sondern für eine funktionierende Gesellschaft unabdingbar und verdient deshalb Förderung. (...)
(...) Hier muss Klarheit geschaffen werden. Deshalb haben wir als Freie Demokraten Bundesfinanzminister Olaf Scholz schon mehrfach aufgefordert, seine bisher nur vage formulierten Pläne für eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts in Deutschland endlich vorzulegen. Diese Reform muss Unklarheiten beseitigen, dauerhaft Rechtssicherheit schaffen und außerdem sicherstellen, dass auch künftig gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeitsbetrachtung unterliegen. (...)
(...) Attac: Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit war eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs, keine der Politik. Dass die Gehälter von Lobbyisten für deren Unternehmen den steuerlichen Gewinn mindern, ist klar - das tun die Gehälter der Interessensvertreter von NGOs und Initiativen wie Attac für die entsprechenden Arbeitgeber aber auch. (...)
(...) Hier muss Klarheit geschaffen werden. Deshalb haben wir als Freie Demokraten Bundesfinanzminister Olaf Scholz schon mehrfach aufgefordert, seine bisher nur vage formulierten Pläne für eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts in Deutschland endlich vorzulegen. Diese Reform muss Unklarheiten beseitigen, dauerhaft Rechtssicherheit schaffen und außerdem sicherstellen, dass auch künftig gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeitsbetrachtung unterliegen. (...)
(...) Unsere Ablehnung der Gesetzesänderung bezüglich der Nichtberücksichtigung von Kapitalverlusten haben wir in Form eines Entschließungsantrages im Finanzausschuss eingebracht, dieser wurde jedoch leider von den Regierungsfraktionen abgelehnt. Trotzdem werden wir dieses Thema auch künftig parlamentarisch auf die Agenda setzen. (...)
(...) Nun ist es so, dass sich die Beiträge zur GKV nicht nach Alter oder individuellem Gesundheitsrisiko, sondern ausschließlich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Versicherten richten. Bei pflichtversicherten Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung wird der zu entrichtende Beitrag am Arbeitseinkommen bemessen, bei freiwilligen Mitgliedern werden alle zur Verfügung stehenden Einnahmen herangezogen. Dabei gibt es – für alle Mitglieder – die Beitragsbemessungsgrenze als Deckel. (...)